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Nach Brandstiftung am Ballermann: Einer der festgenommenen deutschen Urlauber in U-Haft eingewiesen

Der Vorfall hatte sich in der Nacht auf Mittwoch ereignet. Die Polizei stellte die mutmaßlichen Täter wenige Stunden später

Brandstiftung an der Playa de Palma: Drei deutsche Urlauber festgenommen

Redaktion DM

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Der Brandanschlag auf einen Müllcontainer an der Playa de Palma hat Konsequenzen. Die zuständige Richterin auf Mallorca hat einen der drei deutschen Urlauber, denen die Tat zur Last gelegt wird, am Donnerstag (8.5.) in Untersuchungshaft geschickt. Die anderen beiden Tatverdächtigen mussten eine Kaution von je 6.000 Euro hinterlegen, um auf freiem Fuß zu bleiben.

Der Vorfall hatte sich in der Nacht auf Mittwoch (7.5.) im Carrer de la Mar Jónica in zweiter Meereslinie auf Höhe des Balneario 8 ereignet. Aus noch unbekannten Gründen steckten die drei Urlauber mutmaßlich den Müllcontainer in Brand. Die Flammen griffen auch auf drei weitere Container über. Anwohner erklärten später, sie hätten Schreie und lautes Lachen gehört, als die Flammen emporschossen.

Feuer breitete sich aus

Als die herbeigerufene Feuerwehr am Tatort eintraf, hatte das Feuer auf einen Lieferwagen und den Zaun eines Einfamilienhauses übergegriffen. In dem Haus schlief zu dem Zeitpunkt eine Familie. Der Feuerwehr gelang es, den Brand unter Kontrolle zu bekommen. Die Müllcontainer wurden komplett zerstört, Lieferwagen und Zaun schwer beschädigt. Zudem war die Internetverbindung in der Straße über mehrere Stunden unterbrochen.

Die Nationalpolizei leitete Ermittlungen ein. Den Beamten gelang es, die mutmaßlichen Täter zu identifizieren und festzunehmen. Es handelt sich um zwei Männer im Alter von 26 und 36 Jahren, sowie um eine 28-jährige Frau. Woher aus Deutschland die Festgenommenen stammen, war zunächst nicht bekannt.

Untersuchungshaft in Spanien

Die Untersuchungshaft in Spanien kann bis zu zwei Jahre lang dauern. Unter bestimmten Umständen können es sogar bis zu vier Jahre sein. Daher gibt es strenge Voraussetzungen dafür, wann ein Richter Untersuchungshaft anordnen kann. Zum einen muss das Vergehen so schwer sein, dass es zu mindestens zwei Jahren Haft führen kann. Weiterhin müssen klare Indizien vorliegen, dass der Beschuldigte das Verbrechen begangen hat. Sind diese Bedingungen erfüllt, kann die Anklage – meist handelt es sich um die Staatsanwaltschaft – eine Untersuchungshaft beantragen, allerdings muss sie dies zusätzlich begründen.

Bei Urlaubern verwiesen die Richter in den vergangenen Jahren häufiger auf die Fluchtgefahr, weil sie keinen festen Wohnsitz in Spanien haben. Andere Gründe können sein, dass die Gefahr besteht, dass jemand Beweise zerstört, das Opfer einschüchtert oder zum Wiederholungstäter wird. /pss

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