Wer bei Straßenhändlern in Palma kauft, muss künftig hohe Geldstrafen fürchten
Es handelt sich in den künftigen Benimmregeln um eine "leichte Ordnungswidrigkeit", was Strafen von bis zu 750 Euro nach sich ziehen kann

Straßenhändler an der Plaça Major in Palma. / Guillem Bosch
Es wird ungemütlich für Kunden von Straßenhändlern auf Mallorca: Die Stadt Palma will künftig nicht nur gegen die illegalen Händler vorgehen, sondern auch gegen deren Kunden. Die neuen Benimmregeln, die sogenannte ordenanza cívica, sehen erstmals Geldstrafen von bis zu 750 Euro für Personen vor, die Waren bei nicht genehmigten Straßenverkäufern erwerben.
Verstöße gelten laut Regelung als „leichte Ordnungswidrigkeiten“ und werden mit Geldbußen von bis zu 750 Euro geahndet. Darüber hinaus wird in den Benimmregeln der Verkauf jeglicher Art von Lebensmitteln, Getränken und anderen Produkten im öffentlichen Raum untersagt – es sei denn, eine spezielle Genehmigung liegt vor. Zudem dürfen genehmigte Verkaufsstände weder die Sicht auf bestehende Ladengeschäfte, noch auf öffentliche Gebäude, Sehenswürdigkeiten oder denkmalgeschützte Orte versperren.
Zu Beginn noch keine Strafen
Die Stadtverwaltung betont, dass in den ersten zwei bis drei Wochen nach Inkrafttreten vor allem über die Regelungen aufgeklärt werden soll. In diesem Zeitraum wird auf eine strikte Ahndung weitgehend verzichtet – insbesondere bei neuen Vorschriften, etwa auch der Helmpflicht und der Versicherungspflicht für E-Scooter-Fahrer.
Die Einzelhandelsverbände Afedeco und Pimeco begrüßen die neue Verordnung. Besonders positiv wird dabei hervorgehoben, dass nicht nur die Verkäufer, sondern nun auch die Käufer illegaler Ware sanktioniert werden können. „Diese Maßnahme wird helfen, illegale Aktivitäten sichtbar zu machen und abzuschrecken“, so die Verbände. Zudem sollen Informationskampagnen gezielt Urlauber vor ihrer Anreise auf die neue Regelung hinweisen.
Die Benimmregeln waren im April im Stadtrat von Palma verabschiedet worden. In Kraft getreten sind sie bislang nicht. Hier finden Sie alle Regelungen auf einen Blick:
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