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Konflikte vermeiden: Striktes Handy-Verbot an Schulen auf Mallorca geplant

Neue Vorschriften, die ab dem kommenden Schuljahr auf den Balearen in Kraft treten, verbieten jeglichen Gebrauch von Smartphones im Schulalltag an öffentlichen und halbstaatlichen Schulen. Auch die Lehrpläne werden angepasst

Die Handynutzung soll an Schulen auf Mallorca strikt verboten werden

Die Handynutzung soll an Schulen auf Mallorca strikt verboten werden / Zowy Voeten

Mobiltelefone, Smartwatches sowie alle anderen persönlichen elektronischen Geräte werden ab dem kommenden Schuljahr 2025/26 in allen öffentlichen und halbstaatlichen Schulen auf den Balearen strikt verboten sein. Das besagt eine neue Verordnung, die im September in Kraft treten soll. Parallel zur Einführung dieser Vorschrift soll auch verhindert werden, dass Kinder im Vor- und Grundschulalter bis einschließlich der 4. Klasse Bildschirme im Unterricht verwenden – „nicht einmal zu pädagogischen Zwecken“.

Im gesamten Schulalltag

Das erklärte am Montag (19.5.) der balearische Bildungsminister Antoni Vera, der auch erläuterte, dass das Verbot für elektronische Geräte den gesamten Schultag umfassen werde – einschließlich des Unterrichts, der Pausen, ergänzender und außerschulischer Aktivitäten sowie Ausflüge.

Die Vorschrift, die an diesem Dienstag (20.5.) im Amtsblatt der Balearen (BOIB) veröffentlicht wird, stelle „einen entschlossenen Schritt zur Vereinheitlichung der Richtlinien im gesamten balearischen Bildungssystem dar, da bislang nur Anweisungen für öffentliche Schulen und Empfehlungen für halbstaatliche Einrichtungen existierten“, so der Minister.

Konsens der Bildungsgemeinschaft

Vera betonte, dass diese Verordnung das „Ergebnis eines Konsenses der gesamten Bildungsgemeinschaft“ sei, nachdem sie verschiedene Verhandlungsrunden zum Thema durchlaufen hätte. „Sie ist auch das Resultat der Notwendigkeit, die Nutzung dieser Geräte zu regulieren“, ergänzte er. Immer wieder gebe es durch die Handynutzung in Schulen Konflikte. Ein Pilotprogramm ohne Handys habe gezeigt, dass das Verbot die Probleme deutlich verringere.

Ausnahmen

Trotz des allgemeinen Verbots sind Ausnahmen vorgesehen. So dürfen Schüler der Sekundarstufe und der Oberstufe elektronische Geräte im Rahmen didaktischer Aktivitäten gelegentlich und unter pädagogischen Gesichtspunkten oder mit Genehmigung der Schulleitung nutzen. Lehrkräfte wiederum dürfen das Mobiltelefon „in angemessener Weise“ und „zu pädagogischen Zwecken“ verwenden, erklärte Vera.

Die Verordnung schließt auch Schüler mit spezifischen medizinischen Bedürfnissen vom Verbot aus, wie etwa „Diabetiker, die das Handy zur Kontrolle ihrer Krankheit benötigen“, nannte der Minister als Beispiel. Für Bildungseinrichtungen, die höhere Berufsbildung (grado superior) oder Erwachsenenbildung anbieten, „wird die Vorschrift in unterrichtsfreien Zeiten wie den Pausen flexibler ausgelegt“, so Vera. Auf diesen Bildungsstufen kann der Inhalt der Verordnung in unterrichtsfreien Phasen während des Schultags angepasst werden.

Jeder Lehrer darf beschlagnahmen

Eine der bedeutendsten Neuerungen der Verordnung ist die Erweiterung der Befugnisse zur Durchsetzung disziplinarischer Maßnahmen. Künftig kann „jede Lehrkraft“, so Vera, ein unerlaubt benutztes Mobilgerät einziehen – eine Befugnis, die bisher ausschließlich der Schulleitung vorbehalten war. Das Gerät muss sofort ausgeschaltet werden, und die Art der Rückgabe liegt im Ermessen der Schule.

Gleichzeitig stellte Vera klar, dass, auch wenn die Regulierung innerhalb der Klassenzimmer effektiv sei, der Missbrauch dieser Geräte „ein gesellschaftliches Problem“ darstelle, das über den schulischen Rahmen hinausgehende Maßnahmen erfordere. Denn, wie er erinnerte: „Auch wenn die Konflikte in Schulen abgenommen haben, ist die Situation außerhalb davon unverändert.“

Neue Bildschirm-Regelung im Lehrplan

Parallel zur Einführung dieser neuen Verordnung arbeitet das Bildungsministerium an der Überarbeitung der Lehrpläne für das kommende Schuljahr, in denen die Nutzung digitaler Bildschirme im Unterricht geregelt werden soll. Während die Geräte bis einschließlich der 4. Klasse gar nicht mehr im Unterricht genutzt werden sollen, sollen sie in der 5. und 6. Klasse der Grundschule lediglich eine Stunde pro Woche erlaubt sein – unter Entscheidungshoheit der Schule.

Diese Regelung in den Lehrplänen, besonders in den frühen Bildungsstufen, wurde „auf Grundlage verschiedener Eingaben“ aufgenommen, wie etwa der Spanischen Gesellschaft für Pädiatrie, erläuterte Vera. Mit diesen Maßnahmen, so schloss Vera, schließen sich die Balearen dem wachsenden Trend an, die Nutzung von Mobilgeräten im schulischen Umfeld einzuschränken, „um das Lernklima und das Zusammenleben im Klassenzimmer zu verbessern“. /somo

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