Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Knappe Entscheidung: Geschworene im Hammermord-Prozess halten Angeklagten für nicht schuldig

Fünf der neun Geschworenen befanden, dass es nicht genügend Beweise dafür gebe, dass der 32-Jährige tatsächlich etwas mit dem brutalen Mord zu tun habe, bei dem ein 56-Jähriger in seiner Hütte in Es Carnatge ums Leben kam

Der Angeklagte im Hammermord-Prozess wird freigesprochen

Der Angeklagte im Hammermord-Prozess wird freigesprochen / B. Ramon

Nicht schuldig. Dies ist das Urteil, das das Geschworenengericht am Donnerstagabend (12.6.) gegen den Angeklagten im Fall des brutalen Mords an einem 56-jährigen Mann gefällt hat, der auf Mallorca durch Hammerschläge getötet und dann in seiner Hütte verbrannt worden sein soll. Der Todesfall, der sich 2022 in der Nähe des Hundestrands von Palma ereignete, hat in den vergangenen Jahren immer wieder großes Medieninteresse ausgelöst. Wie das Gericht befand, konnte dem Angeklagten keine Straftat nachgewiesen werden.

Erhebliche Zweifel

In ihrer Entscheidung halten die Mitglieder der Jury fest, dass es als nicht bewiesen gilt, dass der Angeklagte - ein 32-jähriger Mann - sich zum Zeitpunkt der Tat in Es Carnatge befand, wo das Opfer in einer Baracke hauste. Hier sollen dem 56-Jährigen zunächst mehrere tödliche Hammerschläge versetzt worden sein. Als der Mann bereits tot war, steckten Unbekannte seine Hütte in Brand. Laut der Jury bestünden aber erhebliche Zweifel daran, ob es sich bei dem von der Anklage genannten Fahrzeug in den verschiedenen Überwachungsaufnahmen tatsächlich um dasselbe handelt. „Man sieht viele andere Fahrzeuge“, so das Argument. Aus diesem Grund halten sie es auch nicht für erwiesen, dass der Angeklagte am Steuer dieses Fahrzeugs saß.

Das Gericht betont außerdem in seinem Urteil, dass weder ein Motiv für das Verbrechen noch ein nachvollziehbarer Grund genannt wurde, warum der Angeklagte Melanio V. hätte töten wollen.

Knappe Entscheidung

Laut dem Urteil wurde die Hütte von Dritten manipuliert. Außerdem kritisieren die Geschworenen, dass der Tatort nicht ordnungsgemäß gesichert wurde. Daher sehen sie keine Beweise, die den Angeklagten mit dem Tatort in Verbindung bringen.

Laut der Geschworenenjury könne der Angeklagte nicht verurteilt werden, da „keine ausreichenden Beweise“ vorlägen. Das Urteil fiel nach einer knappen Abstimmung aus, bei der fünf Geschworene den Angeklagten für nicht schuldig hielten, während vier ihn für schuldig befanden.

Wie der Richter bekannt gab, werde er aufgrund der Geschworenenentscheidung in den kommenden Tagen ein Freispruchsurteil erlassen. Im Anschluss wurde der Angeklagte, der bisher in Untersuchungshaft saß, auf freien Fuß gesetzt. /somo

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents