Deutscher Mallorca-Urlauber festgenommen, der vor einem Kind im Hotelpool masturbierte
Augenzeugen sahen den Mann und riefen die Polizei. Das Gericht ließ ihn schon wieder frei

Archivfoto eines Hotelpools auf Mallorca. / DM
Die Nationalpolizei auf Mallorca hat am vergangenen Wochenende einen deutschen Urlauber festgenommen, der vor einem Kind in einem Hotelpool in Palma masturbiert haben soll. Darüber berichtete die MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" am Montagabend (25.8.).
Der um die 30 Jahre alte Urlauber aus Deutschland soll sich in dem Pool des namentlich in der Meldung nicht genannten Hotels selbst befriedigt haben. Dabei sei ein Kind anwesend gewesen, zu dessen Alter es keine Angaben gibt. Augenzeugen riefen die Polizei.
Kindesmissbrauch und Exhibitionismus vorgeworfen
Die Polizisten nahmen die Aussagen der Augenzeugen auf und führten den Deutschen ab. Ihm wird Kindesmissbrauch und Exhibitionismus vorgeworfen. Am Montag wurde der Urlauber einem Untersuchungsrichter vorgeführt, der den Mann unter Auflagen laufen ließ. Seinen Pass durfte der Deutsche aber behalten.
Welche Strafe dem deutschen Mallorca-Urlauber drohen
Das spanische Strafgesetzbuch sieht für Exhibitionismus (Artikel 185) eine Haftstrafe zwischen sechs Monaten und einem Jahr oder ein Bußgeld in Höhe von zwölf bis 24 Monatssätzen vor.
Beim Kindesmissbrauch kommt es jedoch darauf an, ob das Gericht es für ein normales oder schweres Verbrechen einstuft. Ersteres wird laut Strafgesetzbuch (Artikel 189) mit einer Haftstrafe zwischen einem und fünf Jahren geahndet, zweiteres mit fünf bis neun Jahren Gefängnis. Ein Kriterium für schweren Kindesmissbrauch ist unter anderen, dass der Minderjährige jünger als 16 Jahre alt ist. Der Punkt sollte bei einem Kind eigentlich gegeben sein.
Bewährung ist wahrscheinlich
Die Haftstrafen unter zwei Jahren werden in der Regel in Spanien zur Bewährung ausgesetzt. Dass der deutsche Urlauber nicht in Untersuchungshaft musste, ist ein Zeichen dafür, dass eine etwaige Strafe eher milde ausfallen würde.
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