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Mord in Auftrag gegeben: Polizei nimmt auf Mallorca Deutsche fest

Die Frau wollte auf der Wache einen Diebstahl anzeigen. Die Beamten bemerkten, dass gegen die Frau ein Such- und Haftbefehl aus Deutschland vorliegt

Die Frau sagte per Videoschalte von Palma aus in Madrid aus.

Die Frau sagte per Videoschalte von Palma aus in Madrid aus. / B. Ramon

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die Nationalpolizei auf Mallorca hat am Dienstagabend (7.10.) eine 61-jährige Deutsche festgenommen, gegen die in der Heimat ein Such- und Haftbefehl vorlag. Die Frau engagierte einen Auftragskiller. Ein Sprecher der Polizei bestätigte der MZ eine Meldung der mallorquinischen Zeitung "Última Hora".

Es ist noch nicht geklärt, wen Beata B.H. töten wollte. In dem Zeitungsbericht ist an einer Stelle vom Schwiegersohn, an anderer Stelle vom Ehemann die Rede. Eine Antwort der Nationalpolizei auf MZ-Anfrage steht noch aus. Offenbar fand die 61-Jährige einen Auftragskiller, der 4.000 Euro verlangte, sie jedoch übers Ohr haute. Nachdem die Überweisung eingetroffen war, zeigte er seine Klientin an. Die Deutsche floh vor der Justiz nach Mallorca.

Diebstahl angezeigt und selber festgenommen wurden

An der Playa de Palma wurde die Frau dann Opfer eines Diebstahls, den sie auf der Wache anzeigen wollte. Als sie den Beamten ihre Daten gab, stellten die fest, dass gegen die Deutsche ein internationaler Such- und Haftbefehl aus Deutschland vorlag. Die Polizei nahm sie daher fest. Neben dem beauftragten Mord werden der Frau schwere Körperverletzung vorgeworfen.

Bereits am Mittwoch (8.10.) sagte sie per Videoschalte von der Insel aus vor dem spanischen Gerichtshof in Madrid aus. Auch an diesem Punkt gibt es Unklarheiten. Denn das Gericht ließ die Frau laut "Última Hora" trotz gültigem Haftbefehl wieder laufen. Die balearische Gerichtssprecherin weist auf MZ-Anfrage darauf hin, dass die Zuständigkeit hierfür in Madrid liege. Eine Antwort der Behörde dort steht noch aus.

Versuchte Anstiftung

Einen Auftragskiller zu engagieren - selbst wenn dieser die Tat nicht ausübt - gilt als versuchte Anstiftung. Die Strafe richtet sich nach der geplanten Straftat, in diesem Fall Mord. Der Frau könnte also sogar eine lebenslange Haftstrafe drohen.

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