Diesmal nicht die Straßenhändler: Polizei stellt 30.000 gefälschte Markenartikel auf Mallorca sicher
Die Naitonalpolizei hat in Palma, Muro und Manacor ein weitreichendes Netzwerk von Produktfälschern ausgehoben

Redaktion MZ
Die Nationalpolizei hat auf Mallorca zwölf Personen wegen Verstoß gegen das gewerbliche Eigentum festgenommen. Wie aus einer Pressemitteilung der Nationalpolizei am Dienstag (14.10.) hervorgeht, stellten die Beamten bei den Einsätzen in Palma, Muro und Manacor rund 30.000 gefälschte Produkte sicher, vor allem Textilien und Lederwaren bekannter Marken.
Die Ermittlungen begannen, nachdem Vertreter verschiedener Marken Anzeige erstattet hatten. Im Fokus standen Geschäfte in Palma, an der Playa de Muro und Manacor. Insgesamt wurden 17 Geschäfte und Lager in den Urlauberhochburgen durchsucht.
Beteiligung von Interpol
An der Razzia nahmen 50 Beamte teil: Ermittler der Zentralabteilung für Urheberschutz und gewerblichen Rechtsschutz der spanischen Kriminalpolizei (UDEV Central) sowie die Abteilungen für Geldwäsche in Palma und die Kriminalpolizei Manacor. An dem Einsatz beteiligte sich zudem ein Spezialist von Interpol. Durch seine Unterstützung konnten internationale Verbindungen zwischen beteiligten Unternehmen, Waren und Personen nachvollzogen werden.
Insgesamt beschlagnahmte die Polizei 29.216 Artikel, die für den öffentlichen Verkauf ausgestellt waren. Bei dem Einsatz nahmen die Beamten zwölf Personen fest und eine weitere Person als Verdächtigen ins Visier. Weitere Festnahmen im Zusammenhang mit dem Fall sind laut Polizei nicht ausgeschlossen.
Verkauf von gefälschten Waren im Visier
Die jüngste Razzia und die verschärften Kontrollen der Straßenverkäufer auf Mallorca scheinen ein klares Zeichen zu setzen: Politische Akteure wollen entschiedener gegen den Handel mit gefälschten Waren vorgehen. Zwar finden schon seit Jahren immer wieder Razzien statt, diese richteten sich bislang jedoch vor allem gegen Straßenhändler. Neu ist: Wer seit Ende Mai bei fliegenden Händlern etwas kauft, riskiert eine Geldstrafe von bis zu 750 Euro.
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