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Immobilienunternehmer Matthias Kühn und seine Söhne müssen zur Anhörung vor Gericht

Vorgeworfen wird dem Deutschen unter anderem Vermögensverschleierung und strafbare Insolvenz

Matthias Kühn und Ehefrau Norma Duval auf einem Archivbild.

Matthias Kühn und Ehefrau Norma Duval auf einem Archivbild. / Europa Press

Es wird ernst für Matthias Kühn: Der lange Zeit auf Mallorca aktive deutsche Immobilienunternehmer und seine beiden Söhne Nico und Marco, sind für Montag (20.10.) zur Anhörung vor einer Ermittlungsrichterin in Palma geladen. Die Kühn-Familie steht im Fokus eines großangelegten Ermittlungsverfahrens, in dem unter anderem wegen fortgesetzter schwerer Vermögensverschiebung, Prozessbetrugs und strafbarer Insolvenz ermittelt wird.

Tags darauf sollen weitere acht Beschuldigte aussagen – darunter Jorge Sainz de Baranda, ein auf Wirtschaftsrecht spezialisierter Anwalt, den die balearische Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und die Steuerbehörde als rechte Hand Kühns betrachten. Ebenfalls vorgeladen sind ein Insolvenzverwalter sowie mutmaßliche Strohmänner und Berater des Unternehmers, unter ihnen eine Person aus einer Kanzlei in Liechtenstein.

Norma Duval nicht strafrechtlich belangt

Insgesamt richtet sich das Verfahren derzeit gegen elf Personen und mehr als 15 Gesellschaften – ein komplexer Wirtschaftsskandal, dessen Aufarbeitung Anfang 2024 begonnen hatte.

Matthias Kühns Ehefrau, die spanische Entertainerin Norma Duval, wurde bislang nicht zur Vernehmung vorgeladen. Sie erscheint lediglich in der ursprünglichen Anzeige des ermittelnden Staatsanwalts Juan Carrau als sogenannte „zivilrechtlich Begünstigte“. Das bedeutet, sie könnte zwar finanziell von den mutmaßlichen Machenschaften profitiert haben, trüge laut Staatsanwaltschaft jedoch keine strafrechtliche Verantwortung.

Firmengeflecht im Visier der Ermittlungen

Der Hauptbeschuldigte Matthias Kühn wurde sowohl in eigener Sache als auch in seiner damaligen Funktion als Geschäftsführer mehrerer Unternehmen zur Aussage geladen – darunter: Balearic Investments and Consultants SL, Isla Tagomago SA, Gepadema Accounting SL, Kühn Partner Clients Accounts SL und andere.

Sein Sohn Nico soll in eigener Funktion sowie als Geschäftsführer der Firma Organización Flamenca 2019 SL aussagen. Marco Kühn, der zweite Sohn, wird ebenfalls in eigener Sache sowie als Gesellschafter derselben Gesellschaft vor dem Untersuchungsgericht Nr. 11 in Palma erscheinen.

Nach Auffassung der Staatsanwaltschaft nutzten Vater und Söhne diese Gesellschaft, um gemeinsam eine Entschädigung in Höhe von 96 Millionen Euro zu verschleiern – eine Zahlung, die ihnen von der balearischen Regionalregierung zugesprochen wurde, nachdem die von Kühn geplante Luxuswohnanlage in Muleta (Port de Sóller) per Gerichtsbeschluss einkassiert worden war. Die Beschuldigten weisen die Vorwürfe entschieden zurück.

Hintergrund: 96-Millionen-Entschädigung für abgesagtes Bauprojekt

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hatte 2024 die Entscheidung bestätigt, dass die Balearen den Investoren Schadenersatz zahlen müsse. Grund war der Rückzug der Baugenehmigung für ein Projekt, das den Bau von rund 30 Luxusvillen vorsah. Das zunächst als Bauland vorgesehene Grundstück wurde später allerdings zurückgestuft, so dass Kühn sein Villenprojekt dort nicht umsetzen konnte.

Ermittlungen seit über eineinhalb Jahren

Die Antikorruptionsstaatsanwaltschaft und die Steuerfahndung haben ihre Ermittlungen gegen Matthias Kühn und sein Netzwerk bereits Anfang 2024 intensiviert. Im Zentrum steht der Vorwurf, der Immobilienentwickler habe ein verschachteltes Geflecht aus Strohmännern und Briefkastenfirmen aufgebaut, um Vermögen zu verschieben und sich so vor einer Steuerschuld von mehr als 24 Millionen Euro zu drücken.

Zur Sicherung möglicher zivilrechtlicher Ansprüche hat Kühn bereits 33 Millionen Euro als Kaution hinterlegt. Die ermittelnde Richterin hatte diese Summe angehoben und die Ermittlungen zudem auf eine weitere Firma, Achim Andratx Las Brisas SL, ausgeweitet. Kühns Verteidigung hat gegen diese Ausweitung Berufung eingelegt – das zuständige Berufungsgericht in Palma hat dazu bislang keine Entscheidung gefällt. /jk

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