Steuern für Nicht-Residenten mit Immobilieneigentum in Spanien 2025/26: Fristen und aktuelle Änderungen
Was Sie als Immobilienbesitzer in Spanien alles im Auge behalten müssen – und wie Ihnen IberianTax dabei hilft

IberianTax unterstützt bei der Steuererklärung für Nicht-Residenten. / IberianTax
Ein Haus in Spanien zu besitzen, ohne dort steuerlich ansässig zu sein, bedeutet Sonne und Chancen – aber auch klare steuerliche Pflichten. Für Nicht-Residenten verschärfen sich die Anforderungen, da die spanischen Behörden die Kontrollen ausweiten und die EU die Aufsicht intensiviert. Das Ergebnis: ein sich wandelndes steuerliches Umfeld, in dem Eigentümer ihre Pflichten genau kennen sollten. Hier erfahren Sie, welche Fristen, rechtlichen Updates und praktischen Schritte 2025 und 2026 wichtig sind – und wie Sie dabei rechtssicher bleiben und teils sogar profitieren können.

Eine Immobilie in Spanien ist der Traum vieler Menschen. Aber der Besitz bringt steuerliche Verpflichtungen mit sich. / IberianTax
Wichtige Fristen für 2025/26
Mieteinnahmen (Modelo 210) – jährliche Abgabe bis 20. Januar
Für das Steuerjahr 2025 läuft die Abgabefrist vom 1. bis 20. Januar 2026. Wer seine Immobilie – kurz- oder langfristig – vermietet, muss in diesem Zeitraum die Erklärung zu den Mieteinnahmen (Modelo 210) abgeben. Bei Zahlung per Lastschrift endet die Frist bereits am 15. Januar 2026.
Bei IberianTax wird der Prozess noch einfacher: Ab Oktober wird das Formular automatisch vorausgefüllt – Sie müssen also nicht bis Januar warten, um Ihre Erklärung abzuschließen.
Die Agencia Tributaria gleicht Vermietungsdaten inzwischen systematisch mit Plattformen wie Airbnb oder Booking.com ab. Verspätete oder fehlende Erklärungen können Bußgelder, Zinsen und Nachzahlungen nach sich ziehen – daher sollten diese Termine fest eingeplant werden.
Unterstelltes Einkommen (Modelo 210) – Jahreserklärung bis 31. Dezember
Auch wenn Ihre Immobilie nicht vermietet oder nur privat genutzt wird, sind Sie verpflichtet, eine Erklärung für das unterstellte Einkommen auf Basis des Katasterwerts abzugeben. Die Abgabe ist vom 1. Januar bis 31. Dezember des Folgejahres möglich. Für das Steuerjahr 2024 endet die Frist am 31. Dezember 2025, bei Lastschrift am 23. Dezember 2025.

Mit IberianTax ist das Modelo 210 einfach ausgefüllt. / IberianTax
Kapitalertragssteuer (Modelo 210) – einmalige Abgabe binnen 4 Monaten
Beim Verkauf einer Immobilie ist die Kapitalertragssteuer (Modelo 210) innerhalb von vier Monaten nach dem Verkauf einzureichen.
Wichtig: Der Käufer muss das Modelo 211 abgeben und 3 Prozent des Verkaufspreises als Quellensteuer für sie einbehalten. Diese Einbehaltung kann später über Ihre Modelo-210-Erklärung bei IberianTax verrechnet oder erstattet werden.
Rechtliche Updates: Was ändert sich 2025/26?
Die Steuersätze bleiben voraussichtlich bei 24 Prozent und 19 Prozent. Allerdings können Gemeinden die Bemessungsgrundlage für das unterstellte Einkommen anpassen – etwa von 1,1 Prozent auf 2 Prozent oder umgekehrt. Solche Änderungen gelten auf lokaler Ebene und betreffen alle Nicht-Residenten, unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Darüber hinaus könnte 2025 ein Wendepunkt werden, insbesondere für Eigentümer aus Nicht-EU-Staaten. Mehrere geplante Maßnahmen könnten Abzugsmöglichkeiten, Meldepflichten oder Verwaltungsverfahren verändern. IberianTax stellt sicher, dass die Plattform stets an die geltende Rechtslage angepasst ist – für korrekte, konforme und stressfreie Steuererklärungen.
1. Neu: Pflichtregistrierung für Ferienvermietungen (NRA)
Alle Immobilien, die kurzfristig vermietet werden, müssen im Einheitlichen Mietregister (Registro Único de Alquiler Turístico) eingetragen und mit einer Registrierungsnummer (NRA) versehen sein – auch wenn bereits eine lokale Tourismuslizenz besteht. Für bereits vermietete Objekte endete die Hauptfrist am 1. Juli 2025, doch Anträge sind weiterhin möglich. Wer künftig vermieten möchte, muss die Registrierung vornehmen, um rechtmäßig auf Plattformen wie Airbnb, Booking.com oder Vrbo inserieren zu dürfen. Das Ziel: mehr Transparenz und Fairness auf Spaniens dynamischem Markt für Ferienvermietungen.

Auch beim Verkauf der Immobilie sollte man seine steuerlichen Pflichten kennen. / IberianTax
2. Gerichtsentscheidung: Aufwendungen für Nicht-EU-Eigentümer
Bisher werden Eigentümer aus Nicht-EU- und Nicht-EWR-Staaten auf ihre Bruttomieteinnahmen besteuert – ohne die Möglichkeit, Ausgaben (Versicherung, Instandhaltung, Nebenkosten, Grundsteuer etc.) abzusetzen. EU-/EWR-Eigentümer hingegen dürfen Kosten abziehen und zahlen den niedrigeren Steuersatz von 19 Prozent.
Am 28. Juli 2025 entschied die Audiencia Nacional, dass diese Ungleichbehandlung gegen die Grundfreiheiten der EU (Art. 63 AEUV) verstößt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, könnte aber langfristig die steuerliche Situation vieler Nicht-Residenten verbessern.
Mögliche Folgen:
- Abzugsfähigkeit mietbezogener Aufwendungen (Reinigung, Instandhaltung, Versicherungen, Verwaltung, Nebenkosten usw.).
- Rückerstattungen könnten auch rückwirkend möglich werden – Rechnungen und Belege daher unbedingt aufbewahren.
- Mit dem kostenlosen Expenses Tracker von IberianTax lassen sich Ausgaben einfach erfassen und direkt in die Erklärung übernehmen.
3. EU-Kommission vs. Spanien: Verfahren wegen Nicht-Residenten-Steuern
Im Juni 2025 forderte die EU-Kommission Spanien offiziell auf, seine Steuerregelungen für Nicht-Residenten zu überarbeiten, da diese gegenüber in Spanien Ansässigen benachteiligt sein könnten. Im Mittelpunkt steht das unterstellte Einkommen, das Nicht-Residenten auch dann versteuern müssen, wenn ihre Immobilie nicht genutzt wird. In Spanien ansässige Eigentümer hingegen zahlen keine solche Steuer für ihre Hauptwohnung. Die Kommission sieht darin einen möglichen Verstoß gegen den freien Kapitalverkehr (Art. 63 AEUV) und das EWR-Abkommen (Art. 28, 40). Spanien hat zwei Monate Zeit, Stellung zu nehmen. Erfolgt keine Anpassung, könnte der Fall vor den Europäischen Gerichtshof kommen – mit möglichen finanziellen Sanktionen.
Bis dahin gilt:
Nicht-Residenten müssen das Modelo 210 für das unterstellte Einkommen weiterhin regulär abgeben. Rückerstattungen sind erst nach einem endgültigen Urteil gegen Spanien möglich.

Mit IberianTax als Partner können die steuerlichen Angelegenheiten einfach digital geregelt werden. / IberianTax
Was Sie jetzt tun sollten
1. Pflichten prüfen.
Ob vermietet oder nicht – jede Immobilie eines Nicht-Residenten in Spanien unterliegt Steuerpflichten. Vermieter benötigen die NRA, um weiterhin auf Plattformen wie Booking, Airbnb oder Vrbo inserieren zu dürfen. Merken Sie sich die wichtigsten Fristen: 20. Januar (Mieteinnahmen), 4 Monate nach Verkauf (Kapitalertragssteuer), 31. Dezember (unterstelltes Einkommen).
2. Unterlagen organisieren.
Bewahren Sie alle Rechnungen und Belege zu Versicherungen, Nebenkosten, Instandhaltung, Verwaltung usw. auf. Diese könnten künftig auch für Eigentümer aus Nicht-EU-Staaten abzugsfähig sein. Mit dem kostenlosen Expenses Tracker von IberianTax behalten Sie alles im Blick.
3. Digitale Lösungen nutzen.
Mit IberianTax wird das Ausfüllen des Modelo 210 einfach: geführte Formulare, transparente Preise, mehrsprachiger Support und automatische Erinnerung an Fristen.
4. Informiert bleiben.
Folgen Sie offiziellen Mitteilungen oder lesen Sie unseren Blog, um über kommende EU- und spanische Steueränderungen auf dem Laufenden zu bleiben.
Mit verschärfter Kontrolle, aber Aussicht auf gerechtere Regeln, ist 2025/26 der richtige Zeitpunkt, Ihre Steuerpflichten proaktiv zu erfüllen. Ob Mieteinnahmen, unterstelltes Einkommen oder Kapitalertragssteuer – mit IberianTaxerledigen Nicht-Residenten ihre spanischen Steuererklärungen einfach, sicher und stressfrei.
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