Verkehrsschild auf Kind gefallen: Urlauber verklagen Rathaus Calvià auf 250.000 Euro Schadensersatz
Das Rathaus weigert sich, auf die hohen Forderungen einzugehen und will lediglich die Kosten für den Arzt und das Taxi tragen

Das Kind kam ins Krankenhaus, wurde dort aber am selben Abend entlassen. / EUROPA PRESS
Ein Verkehrsschild ist auf Mallorca umgekippt und hat ein Kind am Kopf getroffen. Die Eltern wollen nun von der Gemeinde Calvià 250.000 Euro Schadensersatz einklagen. Dabei verursachte der Unfall nur eine kleine Beule.
Zu dem Unfall kam es bereits im Sommer 2022. Die britischen Urlauber waren in einem Hotel in Calvià untergebracht und kamen am Abend von einem Ausflug zurück, als auf dem Gehweg das Hinweisschild für einen Zebrastreifen umkippte und den Sohn am Kopf traf.
Keine stationäre Behandlung notwendig
Die Eltern wählten den Notruf. Der Notarzt entschied, dass das Kind wegen der Kopfverletzung in eine Privatklinik gebracht wurde. Dort stellte sich die Verletzung als weniger schlimm dar. Der junge Urlauber hatte lediglich eine Beule am Kopf und die Ärzte sahen keinen Anlass für eine stationäre Behandlung. Die Krankenhausrechnung belief sich auf 779 Euro. 30 Euro an Taxikosten für die Fahrt zurück ins Hotel kommen hinzu.
Die Ortspolizei vernahm den Familienvater, der aussagte, den schlechten Zustand des Schildes bereits aus der Ferne gesehen zu haben. Laut einem Hotelmitarbeiter, der den Unfall bezeugte, stand das Schild bereits seit geraumer Zeit auf halb Acht. Die Polizisten stellten bei der Ortsbesichtigung auch einen schlechten Zustand des Gehweges fest.
Das Rathaus Calvià verfügt über eine Versicherung, die in solchen Fällen einspringt, und gestand auch, dass die Gemeinde das Schild hätte reparieren müssen. Dennoch wolle man keinesfalls 250.000 Euro zahlen, da keinerlei medizinisches Gutachten vorliege, die einen Schadensersatz in dieser Höhe rechtfertige. Das Rathaus bietet 809 Euro für die Krankenhauskosten und das Taxi an.
Gericht muss nun entscheiden
Auch das Consell Consultiu, eine Beratungsstelle der Landesregierung, kam zu dem Entschluss, dass der Familie ein Schadensersatz zustünde, jedoch in wesentlich niedrigerer Höhe. Letztlich muss nun aber ein Gericht darüber entscheiden.
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