Gericht auf Mallorca prangert Vorgehen bei umstrittener "Buggy"-Vermietung an
Grund war der Unfall einer Urlauberin, die während einer Tour mit dem Geländefahrzeug einen schweren Unfall verursacht hatte - und nun selbst für die Schäden aufkommen sollte

Archivbild eines Buggy's auf Mallorca / Redaktion DM
Schon seit Jahren ist die Vermietung von "Buggy"-Fahrzeugen umstritten, die vor allem Urlaubern abenteuerliche Touren über die Insel bieten. Jetzt hat ein Gericht in Manacor in einem Urteil offiziell die Unregelmäßigkeiten infrage gestellt, die einer der Anbieter bei der Vermietung der Fahrzeuge billigt.
Kontrolle verloren
Geklagt hatte das Vermietungsunternehmen selbst, und zwar gegen eine Kundin, die infolge eines Unfalls auf einer Straße im Gemeindegebiet Manacor schwere Schäden an dem Fahrzeug verursacht hatte, das sie selbst gemietet hatte. In der Klage verlangten die Buggy-Vermieter von der Urlauberin 9.556 Euro zur Reparatur des völlig zerstörten Buggies. Der Richter wies die geforderte Entschädigung nun aber zurück und sprach die Frau frei.
Zwar habe die Frau bei einer der geführten Touren, in der die Buggies in Kolonne hintereinander herfahren, zu stark beschleunigt und die Kontrolle über das Vierradfahrzeug verloren, als sie über eine Hauptstraße fuhr. Auch sei unbestritten, dass sie Schuld daran sei, dass der Buggy mit einem Reisebus kollidierte. Dennoch könne der Fahrerin nicht die Verantwortung zugeschrieben werden. Die Fahrbahn sei nass gewesen, auf dem Abschnitt, über den die Tour-Anbieter ihre Kunden führten, habe Rollsplitt gelegen. Wie der Richter betonte, weise das Fahrzeug eine andere Traktion und Manövrierfähigkeit auf als ein normales Auto und die Touristin habe keinerlei Erfahrung damit gehabt.
"Verbraucher in schutzloser Position"
Die Verantwortung für den Unfall liege daher bei der Vermietungsfirma. Diese habe schon bei der Unterzeichnung des Mietvertrags nicht rechtmäßig gehandelt. So habe das Unternehmen laut Urteil die Kundin dazu gezwungen, zu akzeptieren, die Verantwortung für mögliche Unfälle zu übernehmen, ebenso wie mögliche Kosten. Auch habe man sie darauf hingewiesen, dass das Fahrzeug über keine Vollkaskoversicherung verfüge. Gleichzeitig wurde ihr jedoch – anders als bei anderen Vermietungsunternehmen – nicht angeboten, eine Versicherung abzuschließen, die sämtliche Schäden abdecken würde.
Von vornherein, so führte der Richter aus, bringe diese Verpflichtung den Verbraucher „in eine schutzlose Position“ - vor allem, weil ein Buggy beim Fahren „einen anderen Antrieb und einen anderen Funktionsmechanismus als normale Pkw“ habe und daher „größere Geschicklichkeit und Fähigkeiten erfordert und ein höheres Risiko beim Fahren mit sich bringt“. Zudem habe das Unternehmen der Frau die Fahrweise nicht im Detail erklärt. /somo
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