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Sie vergingen sich mit Wasserflasche an einem Freund: Vier deutsche Mallorca-Urlauber stehen wegen Vergewaltigung vor Gericht

Die Gruppe war im August 2024 im Urlaub auf der Insel. Sie sollen die Trunkenheit eines Mannes ausgenutzt haben, um sich an ihm zu vergehen. Die Tat filmten sie auch noch

Die Urlauber tranken zuerst im Hotel, später in einem Lokal.

Die Urlauber tranken zuerst im Hotel, später in einem Lokal. / Clara Margais/dpa

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Vier deutsche Mallorca-Urlauber sitzen ab Dienstag (25.11.) im Landgericht Essen wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung auf der Anklagebank. Sie sollen im August 2024 einem Kumpel aus ihrer Reisegruppe eine Wasserflasche in den Hintern geschoben haben. Das geht aus dem Pressespiegel des Gerichts hervor.

Zu der Tat kam es wohl in der Nacht vom 29. auf den 30. August 2024. Der Geschädigte war mit der Gruppe im Urlaub. Der genaue Ort wird in der Pressemitteilung nicht genannt. Die Angeklagten sind im Alter von 18 bis 50 Jahre, drei kommen aus Dorsten, einer aus Gelsenkirchen. Zum Alter des Opfers gibt es keine Informationen.

Angeklagte drangen in das Einzelzimmer ein

Die Truppe trank zuerst im Hotel und später in einem Lokal. Das Opfer ging alleine auf sein Zimmer, wo es ein Einzelbett hatte. Er legte sich nur mit Boxershorts bekleidet hin. Laut der Pressemitteilung war er erheblich alkoholisiert. Die Angeklagten besorgten sich an der Rezeption eine zweite Karte, die als Schlüssel für das Zimmer fungierte.

Der 37-jährige Hauptangeklagte soll dem Schlafenden die Boxershorts heruntergezogen haben. Gemeinsam drehten sie den Mann auf den Bauch. Im Anschluss führte der 37-Jährige eine mit Wasser gefüllte Flasche in das Rektum des Mannes ein und drückte darauf, damit Wasser herausspritzte. Die restlichen Angeklagten filmten die Tat.

Unklar ist, warum der Prozess in Deutschland und nicht wie bei anderen Vergewaltigungsfällen auf Mallorca verhandelt wird. Nach dem Beginn der Hauptverhandlung am Dienstag sind vier weitere Fortsetzungstermine geplant: zwei im Dezember und zwei im Januar.

Bis zu fünf Jahre Haft

Das Strafmaß bei Vergewaltigung liegt laut Paragraph 177 des deutschen Strafgesetzbuches bei sechs Monaten bis fünf Jahren. Zudem dürfte Absatz 6 eine Rolle spielen: "In besonders schweren Fällen ist auf Freiheitsstrafe nicht unter zwei Jahren zu erkennen. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn

  1. der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung), oder
  2. die Tat von mehreren gemeinschaftlich begangen wird."
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