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Mutmaßliche islamistische Terror-Zelle von Inca: Oberster Gerichtshof spricht alle Angeklagten frei

Spaniens Oberster Gerichtshof hat sechs Männer freigesprochen, denen die Gründung einer IS-Zelle auf Mallorca vorgeworfen wurde – trotz radikaler Inhalte

Die sechs Angeklagten in Madrid.

Die sechs Angeklagten in Madrid. / EFE / FERNANDO VILLAR

Der Oberste Gerichtshof in Spanien hat sechs Männer von Mallorca freigesprochen, denen vorgeworfen worden war, in Inca eine islamistische Terrorzelle gegründet zu haben. Die Angeklagten hätten zweifelsfrei mit der dschihadistischen Ideologie sympathisiert, es gebe aber keine Anzeichen dafür, dass sie Terroranschläge geplant hätten, argumentierten die Richter.

Aufruf, sich dem Islamischen Staat anzuschließen

Einer der zentralen Anklagepunkte waren mehrere 2015 aufgenommene und verbreitete Videos mit dem Titel „Toufik ging nach Syrien“. Darin zeigt der als Anführer geltende Tariq C. den Prozess der Radikalisierung, Anwerbung und Entsendung von Toufik, einem fiktiven jungen Mann aus Palma. Die Figur wurde laut Anklageschrift von Hussein F. gespielt, dem zweiten Angeklagten wegen Indoktrinierung.

Das Video sollte laut Staatsanwaltschaft junge Muslime dazu bewegen, sich in Syrien den Reihen des so genannten Islamischen Staates (IS) anzuschließen. Dieser Auffassung widersprach das Gericht. Zwar gestanden die Richter zu, dass der Inhalt „mit der radikalsten Auslegung des Islam übereinstimmt“, doch erkannten sie darin keinen strafbaren Tatbestand. Das Oberste Gericht kam zu dem Schluss, dass Tariq C. „ein in der muslimischen Gemeinschaft sehr bekannter Prediger“ sei, der auf YouTube aktiv ist, sich in der salafistischen Strömung des Islam bewege und einige „pro-dschihadistische“ Positionen teile. Seine Botschaften seien jedoch „nicht eindeutig“.

"Besonders grausames Material"

Bezüglich der übrigen Angeklagten hielt das Gericht fest, dass es „nicht ausreicht“, regelmäßig im Internet nach Informationen und Inhalten über eine bestimmte Form politisch motivierter dschihadistischer Gewalt zu suchen, um verurteilt zu werden. Im Fall dieser Angeklagten räumt das Gericht ein, dass sie umfangreiches – teils „besonders grausames“ – dschihadistisches Material besaßen und dass dies „darauf hindeutet“, dass sie „der radikalsten Strömung des Islam folgen und mit den Grundsätzen des IS sowie dem Kampf der Mudschahedin in Syrien sympathisieren“. Dennoch kam es zum Schluss: „Die Orientierung an einer extremen Auslegung des Islam sowie sogar die Bewunderung oder Sympathie für eine Terrororganisation erfüllt nicht den Straftatbestand der terroristischen Selbstindoktrinierung.“

Die Staatsanwaltschaft hatte für die sechs Angeklagten Freiheitsstrafen zwischen fünf und acht Jahren sowie Geldstrafen von bis zu 12.000 Euro wegen mutmaßlicher terroristischer Indoktrinierung und Selbstindoktrinierung gefordert. /pss

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