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Vermeintliche Vergewaltigung einer Prostituierten auf Mallorca: Gericht spricht Deutschen frei

Die Aussagen widersprachen sich – klare Beweise fehlten: Das Landgericht Palma entschied auf Freispruch für den Angeklagten

Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Tat.

Der Angeklagte bestritt vor Gericht die Tat. / M.O.I.

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Das Landgericht in Palma hat einen 59-jährigen Deutschen freigesprochen, den eine Prostituierte der Vergewaltigung beschuldigt hatte. Darüber berichtete zunächst die mallorquinische Zeitung "Ultima Hora" am Dienstag (23.12.). Die Anwälte sowohl des Angeklagten als auch der Klägerin bestätigten der MZ das Urteil. "Es ist gerecht", sagt Anwalt Jesús Becerra, der den Deutschen vertritt. "Mein Mandant war zu dem Zeitpunkt in keiner körperlich guten Verfassung und konnte die Tat gar nicht begehen." Der Anwalt der Klägerin sieht das Urteil als "lasch" an und überlegt, Berufung einzulegen.

Laut dem Gericht steht Aussage gegen Aussage. "Die Version des Angeklagten klingt wenig plausibel. Dennoch liegen keine Beweise vor, die für seine Schuld sprechen", heißt es im Urteil. Die Staatsanwaltschaft hatte sieben Jahre Haft sowie eine Entschädigung in Höhe von 10.150 Euro gefordert. Der Anwalt der Frau forderte sogar elf Jahre Haft und 15.150 Euro.

Erster Tag in der Prostitution

Der Fall ist recht verworren. Der Angeklagte und die Klägerin kannten sich bereits vor dem Abend am 17. Januar 2021, an dem angeblich die Vergewaltigung geschah. Die Frau sagte aus, dass sie zu der Zeit arbeitslos war und sich dazu entschloss, der Prostitution nachzugehen. Der Deutsche sollte ihr erster Kunde sein. Der Angeklagte wiederum meinte, er habe nicht gewusst, dass die Dame nun ihre Dienste für Geld anbiete. Er habe sie in einer Dating-App kennengelernt. "Ich suchte eine feste Freundin", sagte er laut der MZ-Schwesterzeitschrift "Diario de Mallorca" bei einer Anhörung im Oktober.

Beide trafen sich gegen 20.30 Uhr in der Wohnung des Deutschen in Magaluf. Laut der Anklageschrift weigerte sich der Mann, die Prostituierte zu bezahlen. Als diese auf das Geld bestand, habe der 59-Jährige einige Münzen in eine Plastiktüte getan und ihr vor die Füße geworfen.

Der Angeklagte sagte vor Gericht aus, dass es an dem Abend gar nicht zu Geschlechtsverkehr gekommen sei. Die Frau habe ihn aufgefordert, sie oral zu befriedigen. Ihr Tonfall habe ihm nicht gefallen, weswegen er der Aufforderung nicht nachkam. Dennoch habe er ihr "50 der 70 Euro" für ein Taxi angeboten. Das Geld habe der Klägerin nicht ausgereicht, die mehr forderte und mit der Polizei drohte. Die Frau habe die Wohnung verlassen und 15 Minuten später standen die Beamten vor der Tür.

Angeblich mit Vibrator vergewaltigt

Das Gericht kritisierte, dass man in einer normalen Beziehung oder Kennenlernphasen den Partner nicht mit Geld entlohne. Zumal die vom Angeklagten genannte Summe in ähnlichen Sphären lag wie der Preis, den angeblich die Prostituierte aufgerufen hatte: 80 Euro plus Taxigeld.

Laut der Klägerin ist es an dem Abend sehr wohl zu Geschlechtsverkehr gekommen. Der Deutsche habe ihr gegen ihren Willen einen Vibrator eingeführt. Dabei habe sie zu bluten angefangen. Die Polizei fand bei der Spurensuche jedoch keine Blutreste.

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