Betrunken einen Familienvater auf Mallorca totgefahren: Unfallfahrer muss ins Gefängnis
Ein betrunkener Fahrer geriet in den Gegenverkehr – ein Familienvater starb, mehrere Menschen wurden schwer verletzt. Jetzt gibt es ein Urteil

Der Unfallfahrer vor Gericht. / Marcos Ollés
Ein Gericht in Palma hat einen 36-jährigen Spanier wegen eines tödlichen Verkehrsunfalls unter Alkoholeinfluss zu zwei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt. Er muss die Strafe im Gefängnis absitzen. Bei dem Unfall war ein 48-jähriger Familienvater gestorben. Seine Frau, zwei Töchter und eine Freundin der Kinder erlitten schwere Verletzungen.
Zu dem Unfall kam es am 23. April 2022 gegen 23.30 Uhr auf der Straße von Llucmajor nach S'Estanyol. Der Unfallfahrer war in einem BMW unterwegs, der auf der geraden Strecke auf die Gegenspur geriet. Er kollidierte frontal mit dem Renault Megane.
Der Familienvater, der am Steuer saß, starb am Unfallort. Die Kinder im Alter von 11 und 13 Jahren sowie die 33-jährige Frau erlitten mehrere Knochenbrüche. Bis heute haben sie körperliche und psychische Folgeschäden.
Alkohollimit deutlich überschritten
Die Polizei maß beim Unfallfahrer 0,68 Milligramm pro Liter Alkohol in der Atemluft. Das entspricht knapp 1,4 Promille. Erlaubt sind in Spanien 0,25 Milligramm bzw. 0,5 Promille.
Beide Parteien versuchten einen Deal vor dem Prozess auszuhandeln. Der scheiterte, weil die Familie darauf bestand, dass der Mann ins Gefängnis muss.
Der 36-Jährige zahlte vor dem Prozess 40.000 Euro an Entschädigung, die Versicherung hatte die Opfer bereits mit 715.000 Euro entschädigt. Er gestand seine Schuld teilweise ein. Das Gericht hatte sich gewünscht, dass er sich als nicht fahrtüchtig zu dem Zeitpunkt deklarierte, was der Mann ablehnte.
Stark betrunken
Laut der Polizei waren starke Symptome der Trunkenheit zu erkennen. So soll der Fahrer sich wiederholt und gelallt haben. Er behauptete, dass der Alkoholgeruch davon komme, dass jemand Bier auf ihn geschüttet habe. Das ließ sich aber nicht beweisen.
Das Urteil lautete fahrlässige Körperverletzung in drei Fällen und fahrlässige Tötung. Die Polizei hatte den Mann damals festgenommen, in Untersuchungshaft kam er aber nicht.
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