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Kegelbrüder-Fall und andere: Wichtige Gerichtsprozesse auf Mallorca stocken

Die Justiz auf Mallorca ist mit der Vielzahl an Fällen völlig überfordert. Das führt dazu, dass sich viele Prozesse unnötig in die Länge ziehen. Welche Urteile mit deutscher Beteiligung 2026 ausstehen

Das balearische Landgericht muss etliche angestaute Fälle aufarbeiten.  | FOTO: ISAAC BUJ/EUROPA PRESS

Das balearische Landgericht muss etliche angestaute Fälle aufarbeiten. | FOTO: ISAAC BUJ/EUROPA PRESS

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Die Mühlen der mallorquinischen Justiz mahlen langsam. Extrem langsam. Zuletzt verhandelte das Gericht in Palma einen Falschgeldfall mit deutscher Beteiligung, der elf Jahre zurücklag (MZ berichtete). „Die Richter und Staatsanwälte sind total überlastet“, sagt die Strafverteidigerin Maria Barbancho. „Das System ist das Problem: zu viel Papierkram und zu wenige Leute.“

Normalerweise müssten die Richter bei einem Berufungsantrag direkt den Anwälten mitteilen, an welchem Tag der Fall wieder vor Gericht kommt. „Auf Mallorca gibt es stattdessen ein Schreiben, in dem es heißt, die Justiz sei überlastet. Ein Datum gibt es nicht“, sagt Maria Barbancho. Daher lasse sich auch nicht mit Gewissheit sagen, ob es in folgenden von der Öffentlichkeit viel beachteten Fällen, in denen Deutsche auf Mallorca vor Gericht kommen, im neuen Jahr Fortschritte gibt.

Viel zu hohe Kaution

Nehmen wir den Kegelbrüder-Fall, den Barbancho als Verteidigerin betreut. Drei­einhalb Jahre ist der im Mai 2022 ausgebrochene Brand in der Bar „Why not“ in Arenal schon her. Von den 13 ursprünglich festgenommenen deutschen Urlaubern aus dem Münsterland saßen acht bis Juni 2022 in Untersuchungshaft. Die Polizei beschuldigte sie der schweren Brandstiftung, sie selbst bestreiten das. Für eine Kaution in Höhe von 500.000 Euro kamen die Männer frei. Die Summe sei viel zu hoch angesetzt, meint die Anwältin. „Gutachter haben den entstandenen Schaden wesentlich niedriger beziffert.“

Der zuständige Richter lehnte es jedoch ab, einen Teil der Kaution zurückzuerstatten. „Eigentlich müsste er eine Frist setzen, bis wann das Verfahren eingestellt wird oder es zu einem Prozess kommt. Die Ermittlungsphase ist bereits abgeschlossen“, sagt Barbancho. Weder die Anwälte der Barbetreiber noch die Staatsanwaltschaft haben bislang Klage eingereicht. Wie sie lauten wird, ist entsprechend unklar. „Bei Sachbeschädigung wäre eine Strafe sehr niedrig. Bei Brandstiftung mit Lebensgefahr reden wir von mehr als neun Jahren Haft“, sagt Barbancho. Eine Rolle spielen dabei andere Urlauber, die beim Anblick des Rauchs aus einer benachbarten Ferienwohnung gestürmt sind. „Dabei haben sie sich leicht am Fuß verletzt. Es kann sein, dass das die Anklage als Lebensgefahr auslegt“, sagt die Anwältin.

Wobei es bei einem Prozess es in erster Linie darum geht, die Schuldfrage zu klären. Die Kegelbrüder – freiwillige Feuerwehrleute – sagten aus, dass sie nur helfen wollten. Auf einem Foto sind zwei andere Urlauber aus dem benachbarten Hotelzimmer zu sehen, die auf dem Balkon rauchten. „Wir haben sie identifiziert. Der Ermittlungsrichter lehnte es aber ab, sie für eine Aussage vorladen zu lassen“, sagt Maria Barbancho.

Deutsche totgefahren

Konkreter wird es bei zwei anderen Fällen mit betroffenen Deutschen, die ebenfalls Maria Barbancho betreut. Im November 2024 attackierten zwei Minderjährige den deutschen Auswanderer Ronald B. nahe des sogenannten Parc Wifi in Palma. Er war von einem Weihnachtsessen auf dem Weg nach Hause. Die Jugendlichen schlugen ihm ins Gesicht, woraufhin Ronald B. umkippte und mit dem Genick an den Gittern des Parks aufschlug. Der damals 58-Jährige blieb bewusstlos am Boden liegen. Laut Polizeibericht prügelten und traten die Angreifer weiter auf das reglose Opfer ein. Ronald B. liegt seitdem im Koma. Sein Zustand ist nach MZ-Informationen bis heute unverändert. Die Minderjährigen, die wohl Mädchen mit der Gewalt beeindrucken wollten, sitzen im Jugendgefängnis. Ihnen drohen acht Jahre Haft. Der Fall soll Anfang des Jahres verhandelt werden.

Zu dieser Zeit wird sich wohl auch ein Spanier wegen fahrlässiger Tötung einer Deutschen vor Gericht verantworten müssen. Der BMW-Fahrer überfuhr im Juli 2023 die 36-Jährige in der Nähe des Kongresszentrums in Palma. Der Mann war mit zwei Männern und einer Frau im Auto. Sie sollen eingeräumt haben, Joints geraucht zu haben. Die Nebenklage fordert vier Jahre Haft wegen fahrlässiger Tötung und Fahrerflucht. Zudem soll der Mann das Kind des Opfers mit 150.000 Euro entschädigen.

Kaum Informationen

Keine Neuigkeiten gibt es im Fall einer mutmaßlichen Gruppenvergewaltigung an der Playa de Palma im Juli 2023: Vier junge Männer aus Lüdenscheid sollen damals eine 18-jährige deutsche Urlauberin gemeinsam sexuell genötigt haben. Sie bestreiten das, sprechen von einvernehmlichen Sex. Die Männer kamen im August 2024 aus der Untersuchungshaft frei und sind nach NRW zurückgekehrt. Der Anwalt der Frau, Steffen Hörning, kritisierte bereits im vergangenen Sommer gegenüber der „Westfalenpost“ die spanischen Behörden scharf. Der Fall sei längst „ausermittelt“, das intransparente Verfahren in Spanien „eine einzige Blackbox“ für die Verteidiger.

Viel Anlaufzeit braucht bislang auch der Fall rund um den Einsturz des Medusa Beach Club im Mai 2024 an der Playa de Palma. Fünf Mal wurde die Anhörung des österreichischen Betreibers Christian A. verschoben, ehe es im vergangenen November endlich klappte. Er hinterlegte zwar aus eigenem Antrieb 250.000 Euro als Entschädigung für die Verletzten und Familien der vier Todesopfer, sieht sich aber weiter als unschuldig. Von den illegalen Bauarbeiten am Gebäude, die zum Einsturz führten, will er keine Kenntnis gehabt haben. Ob der Fall 2026 vor Gericht kommt, ist unklar.

Auch der Prozess gegen den deutschen Dennis V. wird sich voraussichtlich noch in die Länge ziehen. Der Millionärssohn wird beschuldigt, im August 2024 als Bootsführer der Yacht „Luna“ den 20-jährigen Angler Guillem C. fahrlässig getötet haben. Im Februar sagte Dennis V. in Manacor aus und erklärte, dass er sich der Kollision seiner Yacht mit einem Fischerboot nicht bewusst gewesen sei und keineswegs rücksichtslos gefahren sei. Sein Anwalt bezweifelt sogar, dass der Deutsche einen Anteil am Unfall hat. Die Richterin entzog Dennis V. dennoch den Reisepass sowie den Bootsführerschein.

In dem Fall des von deutschen Polizisten verprügelten 71-jährigen mallorquinischen Taxifahrers dürfte hingegen noch vor dem Sommer ein Urteil anstehen. Beide Seiten haben sich auf einen Vergleich geeinigt (MZ berichtete). Das Gericht muss den Deal noch absegnen. Zivilrechtlich könnte aber auch dieser Fall ein längeres Nachspiel haben.

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