Tödlicher Angriff auf Mallorca-Auswanderer Ronald B.: Anwältin fordert Höchststrafe für jugendliche Täter
Über ein Jahr nach dem Überfall auf den nun verstorbenen Ronald B. ordnet die Anwältin Maria Barbancho die juristischen Folgen ein – und erklärt, warum die Tat so besonders brutal war

Die spanische Strafverteidigerin Maria Barbancho. / Privat
Gut ein Jahr nach dem brutalen Überfall durch zwei spanische Jugendliche ist der deutsche Mallorca-Auswanderer Ronald B. am vergangenen Samstag ( 3.1.) in einem Krankenhaus in Palma an den Folgen des Angriffs gestorben. Der zum Tatzeitpunkt 58-Jährige lag seither im Koma. Die Anwältin der Familie, Maria Barbancho, im Interview über die Tat und ihre Folgen.
Woran genau ist Ronald B. gestorben?
Ronald B. ist an den unmittelbaren und mittelbaren Folgen der extremen Gewalteinwirkung gestorben, die er bei dem Angriff erlitten hat. Die schweren Kopfverletzungen führten zu irreversiblen neurologischen Schäden. Trotz monatelanger intensivmedizinischer Behandlung kam es schließlich zu einem tödlichen Ausgang. Aus rechtlicher Sicht besteht ein klarer und direkter Kausalzusammenhang zwischen der Tat und dem Tod des Opfers.
Sie plädieren jetzt auf Totschlag. Wie hoch könnte das Strafmaß ausfallen?
Aufgrund des Todes des Opfers handelt es sich nun um einen vollendeten Totschlag. Da die Täter zur Tatzeit zwischen 16 und 17 Jahre alt waren, findet das spanische Jugendstrafrecht Anwendung. Als Nebenklage werden wir die höchstmögliche Maßnahme beantragen, nämlich acht Jahre Internierung im geschlossenen Vollzug, gefolgt von fünf Jahren Bewährung unter strenger Aufsicht in Form von Freiheit auf Bewährung mit gerichtlicher Kontrolle. Darüber hinaus werden wir beantragen, dass der Vollzug – sobald die Verurteilten die Volljährigkeit erreichen, was bei einem der Täter bereits der Fall ist – nicht mehr in einem Jugendzentrum, sondern in einer regulären Justizvollzugsanstalt erfolgt, wie es das Jugendstrafrecht bei besonders schweren Straftaten ausdrücklich ermöglicht.

Ein Jahr nach dem Überfall verstorben: Ronald B. / Privat
Und die Entschädigung?
Ursprünglich hatte die Nebenklage eine Entschädigung in Höhe von nahezu eineinhalb Millionen Euro geltend gemacht, da Ronald B. infolge der Tat mit schwersten, dauerhaften Schäden und lebenslanger Pflegebedürftigkeit hätte leben müssen. Durch seinen Tod entfallen diese zukünftigen Schadenspositionen. Dadurch reduziert sich die zivilrechtliche Forderung. An ihre Stelle treten nun die Ansprüche der Hinterbliebenen, insbesondere wegen immaterieller Schäden, Trauerschäden sowie weiterer aus dem Todesfall resultierender Ansprüche. Die zivilrechtliche Verantwortung der Täter bleibt dabei uneingeschränkt bestehen.
Gibt es ein Motiv für die Tat?
Nach dem bisherigen Ermittlungsstand bestand keinerlei persönliche Beziehung zwischen Tätern und Opfer. Es gibt kein erkennbares Motiv. Alles deutet auf eine grundlose, spontane Gewalttat hin. Gerade dieses Fehlen eines Motivs unterstreicht die besondere Brutalität und Willkür des Angriffs.
Es gab zwei Zeuginnen. Was haben sie ausgesagt?
Die Zeugenaussagen bestätigen den Tatablauf und insbesondere die massive Gewaltanwendung gegen ein wehrloses Opfer. Diese Aussagen waren entscheidend, um die Dynamik der Tat und das Vorgehen der Täter zu rekonstruieren. Für die Nebenklage sind sie von zentraler Bedeutung, da sie die Schwere des Geschehens objektiv belegen.
Wann erwarten Sie den Prozess?
Ein konkreter Termin steht derzeit noch nicht fest. Aufgrund des Todes des Opfers waren rechtliche Anpassungen erforderlich. Die Nebenklage geht jedoch davon aus, dass das Verfahren nun mit hoher Priorität weitergeführt wird und rechnet mit einer zeitnahen, möglicherweise bereits im Februar anstehenden Anberaumung der Hauptverhandlung.
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