Ex-Kellner packt aus: Schwarzgeldsystem in Bierlokal in der Schinkenstraße
Ein entlassener Mitarbeiter berichtet von systematischer Schwarzarbeit, Druck auf Angestellte und Unterdrückung einer Betriebsratsgründung in einem beliebten Etablissement an der Playa de Palma

Die Schinkenstraße im Herzen der Playa de Palma. / B. Ramon
Wie sauber (oder auch nicht) wird am Ballermann auf Mallorca gespielt? Ein Mann, der viele Jahre als Kellner an der Playa de Palma gearbeitet hat und kürzlich entlassen wurde, hat ein mutmaßliches System von Schwarzgeldzahlungen in einer bekannten Bierkneipe offengelegt. Das Lokal, ein beliebter Treffpunkt für deutsche Partyurlauber in der sogenannten Schinkenstraße, steht nun im Fokus einer arbeitsrechtlichen Auseinandersetzung.
Der ehemalige Mitarbeiter hat eine Klage vor dem Arbeitsgericht eingereicht, in der er eine Entschädigung von 25.000 Euro wegen moralischen Schadens fordert und die Nichtigkeit seiner Kündigung oder zumindest deren Unrechtmäßigkeit geltend macht. Er wirft dem Unternehmen vor, ihn als „strategischen Schachzug“ entlassen zu haben, um eine geplante Gewerkschaftsgründung im Betrieb zu verhindern.
Mitarbeiter wollte Betriebsrat einrichten
Laut seiner Darstellung wollte der frühere Beschäftigte im Namen der Gewerkschaft UGT Betriebsratswahlen initiieren. Kurz vor seiner Entlassung habe er zudem eine Drohung gegen ein Familienmitglied erhalten, das als Gewerkschafter bekannt ist.
Die Geschäftsführung rechtfertigte die Kündigung mit angeblichen Unregelmäßigkeiten in der Kasse an zwei Tagen im September 2025. Der Kellner bestreitet die Vorwürfe entschieden und betont, es gebe keine Beweise. Zudem habe man ihn bis zum Saisonende weiterarbeiten lassen, was bei tatsächlichem Betrug kaum plausibel wäre.
Nur Barzahlung – kein Kassensystem
Der Kläger beschreibt ein veraltetes und undurchsichtiges Abrechnungssystem im Lokal. Es würden keine Kassenbons ausgestellt – die Kellner notierten Bestellungen auf Bierdeckeln und kassierten direkt in bar mit einer Gürteltasche. „Kartenzahlung ist ausdrücklich nicht möglich, nur Bargeld ist erlaubt“, heißt es in der Klageschrift. Am Ende jeder Schicht werde die Kasse gemeinsam mit dem Kellner gezählt: Fehle Geld, müsse der Kellner den Verlust aus eigener Tasche ausgleichen; Überschüsse gelten als Trinkgeld.
Der entlassene Mitarbeiter berichtet weiter, er sei unter Druck gesetzt worden, eine Eigenkündigung zu unterschreiben, andernfalls drohe eine Anzeige bei der Guardia Civil. Er habe sich dagegen gewehrt und ein ordentliches Disziplinarverfahren verlangt.
Mehr als 100.000 Euro Schwarzgeld im Monat?
In seiner Klage enthüllt der Kellner zudem ein umfassendes System von Bezahlung mit Schwarzgeld: Obwohl im Arbeitsvertrag 40 Stunden pro Woche festgelegt seien, habe er tatsächlich 48 Stunden oder mehr gearbeitet – wie über 100 weitere Beschäftigte auch. Viele arbeiteten Doppelschichten oder sieben Tage die Woche ohne gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten.
Für zusätzliche Arbeitstage gebe es 100 Euro pro Tag in bar, und für 1,5 Stunden Mehrarbeit täglich weitere rund 700 Euro im Monat, geht aus der Klageschrift hervor. Insgesamt habe er so monatlich etwa 1.100 Euro schwarz erhalten, erklärt der frühere Mitarbeiter. Hochgerechnet auf die gesamte Belegschaft könnten über 110.000 Euro pro Monat an nicht versteuerten Zahlungen geflossen sein – ein möglicher Verstoß gegen Steuer- und Sozialversicherungsgesetze.
Rauswurf als "Vergeltungsmaßnahme"
Der Kläger, vertreten durch den Arbeitsrechtsanwalt Pablo Alonso de Caso, betont, das Vorgehen des Unternehmens in Bezug auf seine Behandlung sei widersprüchlich: „Wer tatsächlich Betrug begeht, darf nicht weiterarbeiten.“ Die Vorwürfe seien „haltlos und unbelegt“. Die Firma habe weder konkrete Beträge genannt noch Beweise vorgelegt.
Abschließend erklärt der Mann, sein Rauswurf sei eine Vergeltungsmaßnahme, weil er die Belegschaft gewerkschaftlich organisieren wollte.
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