Illegal Schildkröten auf Mallorca gezüchtet? Prozess gegen Deutsche hat begonnen
Über 1.000 Schildkröten, geschmuggeltes Geld und der Vorwurf der Steuerhinterziehung: Die Betreiber einer Zuchtstation auf einer Finca in Llucmajor kommen jetzt vor Gericht

Diese Schildkröten sollen zwei Deutsche auf Mallorca illegal gezüchtet haben / Nele Bendgens
Vor dem Landgericht in Palma hat am Montag (19.1.) der Prozess gegen die beiden deutschen Schildkrötenzüchter M. W. und M. A. begonnen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihnen vor, in den Jahren 2012 bis 2018 geschützte Schildkröten auf einer Finca in der Gemeinde Llucmajor gezüchtet und verkauft zu haben. Dabei sollen sie hohe Einnahmen erzielt haben, die sie nicht versteuerten.
Am ersten Verhandlungstag ging es dabei vor allem um formale Fragen. Der Fall ist mehrere Jahre alt. Nachdem Ermittler der Guardia Civil im Februar 2017 eine verdächtige Schildkrötenlieferung am Flughafen Palma sichergestellt hatten, machten sie sich auf die Suche nach den Empfängern, da die Angaben auf der Lieferung offenbar gefälscht waren. Im Sommer 2018 führten die beamten mehrere Razzien auf der Finca durch und stellten laut Anklageschrift über 900 Schildkröten von 71 verschiedenen Arten sowie zahlreiche Eier sicher. Die beiden Betreiber wurden festgenommen.
Die Tiere wurden damals in den Natura Park gebracht. Dort schlüpften weitere Exemplare, sodass es um insgesamt 1.063 Schildkröten geht. Der Wert der Tiere wird auf rund 546.000 Euro geschätzt. Laut den Vorwürfen der Staatsanwaltschaft seien zahlreiche streng geschützte Arten dabei gewesen. Die beiden Angeklagten hätten durch ihr Verhalten die Biodiversität dieser Tiere bedroht.
Verkauf über Reptilienhandel bei Barcelona
Der Verkauf der Schildkröten erfolgte über einen dritten Angeklagten, Juan G.G., der einen Reptilienhandel in Hospitalet de Llobregat, einem Vorort von Barcelona, betrieb. Wie viel Geld die Angeklagten in den Jahren verdient haben, geht aus der Anklageschrift nicht hervor. Dort steht lediglich, es seien beträchtliche Summen gewesen, die entweder per Überweisung oder bar eingenommen wurden. Teilweise wurden die Gelder auch über eine bekannte deutsche Spedition versendet.
Während die Ermittler die Geldströme zumindest teilweise nachverfolgen konnten, fanden sie eines nicht: eine offizielle Erklärung dieser Transaktionen. M. A. erstellte lediglich in den Jahren 2015 bis 2018 Steuererklärungen über ihre Einnahmen als Assistentin in einer Tierhandlung. Von M. W. gibt es im Zeitraum 2012 bis 2018 keine Steuererklärung.
Die Staatsanwaltschaft wirft den Angeklagten Besitz und Handel mit geschützten Arten, Schmuggelei und Geldwäsche vor. Insgesamt belaufen sich die Haftforderungen für jeden der drei Angeklagten auf fünfeinhalb Jahre. Zudem sollen sie insgesamt rund 1,5 Millionen Euro an Bußgeldern zahlen.
Darstellung der Angeklagten im Interview
Die Angeklagten schilderten die Vorgänge in einem Interview mit der Mallorca Zeitung im Jahr 2019 ganz anders. Die Exemplare seien zusammen mit M.W. 2006 als Haustiere nach Mallorca gekommen: „Das hier ist ein Hobby", erklärte M.W.. Alle geschützten Tiere verfügten über die laut dem Übereinkommen über den internationalen Handel mit gefährdeten Arten frei lebender Tiere und Pflanzen vorgeschriebenen Papiere.
Seit er im Alter von neun Jahren zwei Wasserschildkröten geschenkt bekommen habe, seien die Tiere seine Leidenschaft, so der damals 47-Jährige. Die große Zahl verwundere viele, aber es gebe nun einmal so viele Unterarten, und infolge der Nachzucht seien es immer mehr geworden. M.W. berichtete, schon von den Razzien und der Festnahme – nach der er und M.A. zwei Wochen in Untersuchungshaft verbrachten – habe es immer wieder Kontrollen gegeben. Diese seien stets folgenlos geblieben.
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