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95-Jähriger auf Mallorca muss illegal beschäftigter Pflegekraft 23.000 Euro zahlen

Die Frau auf Mallorca arbeitete fast rund um die Uhr. Die Familie muss ihr nun die Überstunden bezahlen - dabei bleibt sie wohl als Hausbesetzerin in der Wohnung

Das Gericht sprach der Frau 23.000 Euro zu.

Das Gericht sprach der Frau 23.000 Euro zu. / B. Ramon

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Der Oberste Gerichtshof der Balearen hat einen 95-Jährigen zu einer Entschädigungszahlung in Höhe von 23.000 Euro verurteilt, der eine illegale Einwanderin fast rund um die Uhr als Pflegekraft eingestellt und später gefeuert hatte. Die Richter berücksichtigten jedoch nicht, dass die Frau derzeit die Wohnung des Rentners auf Mallorca besetzt hält.

Die Familie stellte die Frau im Jahr 2023 ein. Sie bekam nie einen Arbeitsvertrag und war demzufolge auch nicht bei der Sozialversicherung angemeldet. Beides ging wegen der fehlenden Aufenthaltserlaubnis jedoch auch nicht.

Für ihre Arbeit erhielt die Pflegekraft 1.200 Euro im Monat. Zudem durfte die Frau in der Wohnung des Rentners kostenlos wohnen und sich auch beim Einwohnermeldeamt anmelden.

Arbeit ohne Vertrag und Anmeldung

Das klingt in erster Linie nach sehr guten Arbeitsbedingungen, wenn man die hohen Mieten auf der Insel bedenkt. Nun der Haken: Die Einwanderin arbeitete montags bis freitags von 9 Uhr morgens bis 23.30 Uhr. Zwei Stunden Pause hatte sie immerhin.

Auch am Wochenende war sie im Einsatz, von 9 bis 17 Uhr und von 21 bis 23.30 Uhr. Urlaub gab es nicht. Das Verhältnis zwischen dem Rentner und der Pflegekraft verschlechterte sich mit der Zeit. Die Familie entließ die Frau nach einem Jahr. Der Sohn schrieb die Kündigung, zahlte ihr eine Abfindung und teilte ihr mit, dass sie ausziehen müsse.

Die Frau weigerte sich aber und zog stattdessen vor Gericht. Sie zeigte an, dass sie pro Woche mehr als 40 unbezahlte Überstunden machte und auch Anspruch auf Urlaub hatte. Zudem standen zwei Zahlungen noch aus.

Urteil trotz Hausbesetzung

Das Gericht gab ihr Recht und sprach ihr 23.000 Euro zu. Die Familie brachte den Einwand ein, dass die Frau mittlerweile als Hausbesetzerin in der Wohnung lebt. Der Rentner ergriff die Flucht und suchte sich eine neue Bleibe. Die Richter berücksichtigten das jedoch nicht.

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