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Mit drei nicht angeschnallten Kindern im Auto: Mann liefert sich Verfolgungsjagd mit Polizei

Die Beamten erwischten den 29-Jährigen bereits zum zehnten Mal ohne Führerschein. Das Auto wurde bei Einbrüchen verwendet

Archivfoto einer Verkehrskontrolle der Guardia Civil.

Archivfoto einer Verkehrskontrolle der Guardia Civil. / Foto: Efe

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Gericht in Palma hat einen 29-jährigen Familienvater verurteilt, der sich eine Verfolgungsjagd mit der Polizei lieferte. Dabei saßen seine Frau sowie die drei Kinder im Alter zwischen einem und zehn Jahren nicht angeschnallt im Auto. Der Mann ist ein Wiederholungstäter.

Zu dem Vorfall kam es bereits im November 2024 in Arenal. Die Guardia Civil stoppte das Auto des Mannes, weil es im Zuge mehrerer Einbrüche in Wohnungen benutzt wurde.

Während die Beamten gerade den Ausweis der Frau kontrollierten, beschleunigte der 29-Jährige rasant und floh vor der Polizei. Dabei fuhr er erst gegen den Seitenspiegel eines Streifenwagens. Danach missachtete der Mann die Vorfahrt in einem Kreisverkehr, was andere Verkehrsteilnehmer zu einer Vollbremsung zwang. Zudem fuhr er mehrfach gegen eine Einbahnstraße.

Rasante Flucht mit Familie im Auto

Mit 160 km/h auf der Flughafen-Autobahn gelang dem Fahrer die Flucht vor der Polizei. Das Gericht urteilte, dass er dabei das Leben seiner Familie riskierte. Die Kinder waren nicht nur nicht angeschnallt, sie hatten auch keine Kindersitze. Die Aktion nützte letztlich wenig, da die Beamten den Ausweis der Frau hatten und den Mann fünf Tage später fanden.

Es stellte sich heraus, dass der 29-Jährige keinen Führerschein hatte und bereits zum zehnten Mal deswegen erwischt wurde. Wegen gefährlicher Fahrmanöver, Widerstands gegen die Staatsgewalt, Körperverletzung, Raserei und Überfälle war der Mann mehrfach vorbestraft.

Das Gericht verurteilte ihn zuerst zu zwei Jahren Haft und 5.580 Euro Bußgeld. Die Strafe wurde wegen eines Verfahrensfehlers der Staatsanwaltschaft auf acht Monate und 4.320 Euro reduziert. Haftstrafen von weniger als zwei Jahren werden in Spanien in der Regel zur Bewährung ausgesetzt. Der Mann muss also nicht ins Gefängnis.

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