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Deutscher Zoo über Schildkrötenzucht auf Mallorca: "Kein illegaler Handel mit den Tieren"

Prozess in Palma: Am vorletzten Tag sagten die Zeugen der Angeklagten aus. Die Deutschen hatten die Zucht sogar beim Zoll angemeldet

Diese Schildkröten sollen zwei Deutsche auf Mallorca illegal gezüchtet haben

Diese Schildkröten sollen zwei Deutsche auf Mallorca illegal gezüchtet haben / Nele Bendgens

In dem Prozess um zwei deutsche Schildkrötenzüchter auf Mallorca hat am Dienstag (27.1.) ein deutscher Zoobesitzer zugunsten der Angeklagten ausgesagt. Das Paar wird beschuldigt, auf der Insel illegal Europas größte Schildkrötenzucht betrieben zu haben. Laut dem Zeugen widmeten sich die beiden jedoch nicht dem illegalen Handel.

"Ich kenne die Angeklagten seit 30 Jahren und bin mit ihnen befreundet", sagte der Zoobesitzer, der sich auf Reptilien spezialisiert hat. "Ich habe mehr als 60 Jahre Erfahrung in dem Bereich. Der Mann beriet mich und hielt sogar Vorträge." Er habe mehrfach die Installationen in Llucmajor besichtigt. "Ich kann nichts Schlechtes darüber sagen. Ich habe selbst Zootiere von mir bei ihm in die Obhut gegeben."

Die Tiere hätten alle die nötigen Unterlagen gehabt. "Ich sprach zwei bis drei Mal pro Woche mit dem Angeklagten. Entweder telefonisch oder per Videoanruf", sagte der Zoobesitzer. Nur während der Zeit in Untersuchungshaft gab es zwei Wochen lang Funkstille. "Das hat mich beunruhigt."

Die Gespräche hätten sich immer um Schildkröten gedreht. Der Zoobesitzer half sogar dabei, verschiedene Exemplare an Dritte zu vermitteln. "Normalerweise war es ein Austausch mit anderen Schildkrötenhaltern." Geld sei auch geflossen, aber nur für die Beratertätigkeit im Zoo und für den Kauf von Mäusen, die als Nahrung für die Reptilien dienten.

Am sechsten und vermutlich vorletzten Prozesstag sagten weitere Zeugen der Deutschen aus, darunter Familienmitglieder. Eine Freundin sagte aus, sie habe das Paar 2009 begleitet, als die Schildkrötenzucht offiziell bei der spanischen Zollbehörde SOIVRE angemeldet wurde. "Das war ein Haufen Papierkram. Dort sagte niemand, dass es illegal ist."

Ein Angestellter der Behörde bestätigte die Anmeldung, allerdings erst im Jahr 2021. Eine Biologin fügte hinzu, dass für die Zucht eine andere Anmeldung notwendig war.

Diese Strafe droht den Angeklagten

Die Polizei kam den Deutschen auf die Spur, als ihnen eine Schildkrötenlieferung ins Netz ging. Die Zollbehörde am Flughafen beschlagnahmte im März 2017 acht Exemplare, die an eine Tierarztpraxis an der Playa de Palma geliefert werden sollten, die die Angeklagte leitete. Sie behauptete, die Tiere gehören ihrem Mann.

Die Polizei befragte auch den Absender der abgefangenen Postsendung. Dabei handelte es sich um den Betreiber einer Reptilienhandlung in Barcelona. Der Spanier sagte aus, dass die fraglichen Schildkröten nie länger bei ihm gewesen seien. Er habe sie nur aus Freundschaft zu dem Deutschen verschickt, der zuvor wohl bei einer wichtigen Konferenz als Redner auftrat und die Tiere zu Vorführungszwecken dabei hatte.

Auch der Spanier sitzt nun auf der Anklagebank. Die Staatsanwaltschaft fordert für ihn zwei Jahre Haft, für das deutsche Paar fünfeinhalb Jahre Haft wegen Verstoßes gegen den Artenschutz, Schmuggel und Geldwäsche. Zudem sollen die Angeklagten anderthalb Millionen Euro Strafe zahlen.

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