Prügelattacke gegen Taxifahrer auf Mallorca: Deutscher Polizist muss sich vor Gericht verantworten
Die zuständige Richterin ordnete eine mündliche Verhandlung gegen einen der drei Angeklagten an. Derweil wurde das Verfahren gegen die anderen beiden Beschuldigten eingestellt

Der mutmaßliche Haupttäter nach der Festnahme. / mallorcatv.info
Im Fall der Prügelattacke deutscher Polizisten gegen einen Taxifahrer auf Mallorca im Sommer 2024 hat die zuständige Richterin am Gericht in Manacor trotz einer Einigung, die wohl eine Haftstrafe verhindert, eine mündliche Verhandlung gegen den Hauptbeschuldigten angeordnet.
Dies geht aus einem richterlichen Beschluss vom Freitag (30.1.) hervor, der der MZ vorliegt. Demnach wird dem aus Essen stammenden Polizisten J. R. wegen der Vorwürfe der Körperverletzung und Nötigung der Prozess gemacht.
Die Staatsanwaltschaft fordert im Fall der Körperverletzung eine fünfmonatige Geldstrafe mit einem Tagessatz von je fünf Euro, im Fall der Nötigung eine achtmonatige Geldstrafe mit einem Tagessatz von je fünf Euro. Insgesamt fordert die Staatsanwaltschaft also eine Strafe in Höhe von 1.950 Euro. Dazu müsste er im Fall einer Verurteilung die Verfahrenskosten tragen. Bei Nichtzahlung droht eine Haftstrafe.
Zivilrechtliche Forderungen
Auf zivilrechtlicher Ebene drohen ihm ebenfalls Konsequenzen. Zwar hat sich R. mit dem Opfer auf die Zahlung eines Schadensersatzes in Höhe von 50.000 Euro geeinigt. Laut dem richterlichen Beschluss ist diese Summe bereits überwiesen worden. Doch es gibt zwei Nebenkläger: Die Unfallversicherung Mutua Balear fordert im Falle eines Schuldspruchs die Rückzahlung der Behandlungskosten des Taxifahrers. Die Summe beträgt 11.332 Euro. Schadensersatz fordert auch der Besitzer des Taxis, mit dem das Opfer unterwegs war, für die entstandenen Schäden. Hier beträgt die geforderte Summe 56.615 Euro.
Bis zur Verhandlung auf freiem Fuß
Der Angeklagte bleibt laut dem richterlichen Beschluss bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung auf freiem Fuß, muss aber bei Gericht eine Sicherheitsleistung von 75.487 Euro leisten. Bringt er die Summe nicht innerhalb von 24 Stunden zusammen, hat die Richterin die Beschlagnahmung seines Vermögens in entsprechender Höhe angeordnet.
Derweil sind die anderen beiden anderen Beschuldigten aus dem Schneider. Die Richterin stellt das Verfahren gegen die beiden Polizeibeamten, die ebenso wie der Hauptangeklagte weiterhin im Dienst sind, ein. Wann das Verfahren gegen R. beginnt, ist noch unklar.
So schilderte das Opfer die Tat
Der damals 71-jährige Taxifahrer gabelte die Gruppe an deutschen Polizisten mit einem Kollegen an der Haltestelle in der sogenannten Schinkenstraße auf. Sie wollten nach einem Partyabend zu einem Landhotel nach Petra gebracht werden, schilderte das Opfer damals die Tat aus seiner Sicht. Nach der Ankunft fehlte von einem der Fahrgäste das Handy. "Daraufhin kamen drei andere Personen aus dem Hotel", rekonstruierte der Taxifahrer. "Wir stellten das Taxi auf den Kopf und suchten nach dem Handy. Da müssen wahnsinnig wichtige Informationen drauf gewesen sein, wenn die so einen Terz darum gemacht haben."

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Bastian Schlüter / Ralf Petzold
Die Deutschen befahlen dem Mallorquiner, die Polizei zu rufen und unterstellten ihm plötzlich, das Handy geklaut zu haben. Die Polizei kam nicht, die Deutschen wurden ungeduldig und nahmen die Sache offenbar selbst in die Hand. "Sie fingen an, auf mich einzuschlagen und zu treten. Ich habe gefleht, dass sie aufhören, aber es brachte nichts." Den Lärm hörte niemand. "Als ich nach der Polizei fragte, meinten sie bloß, sie seien die Polizei", sagte der Mallorquiner.
Schließlich kam die Guardia Civil dann doch. Die Deutschen hätten dann versucht, die Beamten und den Taxifahrer zu bestechen, erklärte das Opfer. Die spanischen Polizisten nahmen die Männer fest, ein Untersuchungsrichter ließ sie am selben Tag wieder frei. Vor ihrer Heimreise entspannten die Deutschen noch am Pool. Übrigens fand sich das gesuchte Handy später in einer Tasche der Urlauber wieder.
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