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Folter-Fall in Manacor: Staatsanwaltschaft fordert mehrere Jahre Haft nach grausamer Internet-"Challenge" mit geistig behindertem Mann

Viereinhalb Jahre Haft werden für jeden der sieben Verdächtigen gefordert, die das Opfer aufs Schlimmste misshandelt haben soll: Lippen mit Klebstoff zugeklebt, Penisse ins Gesicht tätowiert und Zehen zusammengenäht

Die sieben Angeklagten werden in Manacor zum Gericht gebracht.

Die sieben Angeklagten werden in Manacor zum Gericht gebracht. / B. Ramón

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Die Staatsanwaltschaft hat auf Mallorca für sieben Angeklagte viereinhalb Jahre Gefängnis wegen der Misshandlung und Freiheitsberaubung eines geistig behinderten Mannes im Osten der Insel gefordert.

Die Taten ereigneten sich, wie es in der Anklageschrift heißt, zwischen dem 5. und 7. März 2021 in einer Wohnung in Manacor, in der zwei der Beschuldigten gewohnt haben sollen. Der geistig behinderte Mann habe über soziale Netzwerke einen Wettbewerb mit dem Titel „Cambia mi look o destrózalo“ („Ändere meinen Look oder zerstöre ihn“) organisiert und den Teilnehmern je 3.000 Euro versprochen, falls er bestimmte, zuvor abgesprochene Aufgaben nicht schaffe.

Opfer war ein YouTuber

Solche „Challenges“ waren für den damals 34-Jährigen nichts Neues: Der YouTuber stellte sich immer wieder Herausforderungen, die er für seinen Kanal filmte. So habe er sich beispielsweise in der Vergangenheit von Fremden fesseln lassen und sich binnen einer Minute befreien müssen. Schaffte er das nicht, wurde er bestraft. Diese Bestrafungen konnten darin bestehen, dass ihm eine Augenbraue abrasiert wurde oder ihm mit einem Filzstift ins Gesicht gemalt wurde.

Bei der "Challenge", die nun Gegenstand der juristischen Aufarbeitung ist, gingen die vermeintlichen Täter allerdings weiter bei den "Bestrafungen". Laut Anklageschrift, die der MZ-Schwesterzeitung "Diario de Mallorca" vorliegt, tätowierten sie dem Mann zwei Penisse auf Stirn und Gesicht, rasierten ihm die Augenbrauen und stachen ihm zudem ein Tattoo eines BHs auf Brust und Rücken. Sie fixierten seine Handgelenke mit Kabelbindern, verklebten seine Lippen mit Klebstoff und nähten ihm die Zehen zusammen. Außerdem hätten sie ihm, heißt es weiter, heißes Wachs auf den Arm getropft, um ihn zu enthaaren, ihn mit kaltem Wasser übergossen und ihn gezwungen, in Frauenkleidung durch einen Supermarkt zu laufen.

Diese Erniedrigungen seien gegen seinen Willen geschehen. Die Angeklagten hätten von seiner geistigen Einschränkung gewusst und diese ausgenutzt. Der YouTuber habe eine Behinderung von 38 Prozent infolge einer Intelligenzminderung und daher nicht wirksam in die „Strafen“ einwilligen können. Die Beschuldigten hätten seine Lage ausgenutzt, um ihn „lächerlich zu machen“ und ihn schwer zu demütigen. Drei Tage lang habe die Tortur gedauert.

Das mutmaßliche Opfer. Auf der Stirn sind die Tattoos zu sehen.

Das mutmaßliche Opfer. Auf der Stirn sind die Tattoos zu sehen. / DM

Wie das Opfer seinen Tätern entkam

Am letzten Tag habe der Mann die Wohnung verlassen wollen, doch alle sieben Angeklagten hätten ihn daran gehindert und ihn rund eine halbe Stunde festgehalten. Währenddessen sollen sie ihn unter Druck gesetzt haben, die versprochenen 3.000 Euro pro Person zu zahlen. Der Mann habe sich geweigert, da die Angeklagten die vereinbarten Grenzen überschritten hätten.

Letztlich ließen die Männer ihr Opfer gehen, woraufhin dieser bei der Nationalpolizei Anzeige erstattete. Er habe mehrere Verletzungen erlitten und sei im Krankenhaus behandelt worden. Die Tattoos hätten nicht entfernt werden können, was die Staatsanwaltschaft als dauerhafte ästhetische Folge wertete. Zudem habe die Erfahrung bei ihm eine posttraumatische Belastungsstörung ausgelöst.

18.000 Euro Schmerzensgeld

Verhandelt werden soll der Fall nun vor dem Landgericht in Palma. Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten Körperverletzungsdelikte, Freiheitsberaubung sowie eine Tat gegen die moralische Integrität zur Last und beantragt neben der Haftstrafe auch eine Geldbuße von 600 Euro. Außerdem sollen die Männer ihrem Opfer 18.160 Euro Schmerzensgeld und Entschädigung zahlen.

Die Beschuldigten hatten im Ermittlungsverfahren ausgesagt, sie hätten von der Behinderung nichts gewusst, und alles sei auf Wunsch des Mannes und ohne Zwang geschehen. Die Staatsanwaltschaft widersprach dem und verwies darauf, dass die Angeklagten über seine intellektuellen Einschränkungen informiert gewesen seien. Nach der Festnahme seien sie zunächst auf freien Fuß gesetzt worden – verbunden mit Kontakt- und Näherungsverboten zum Schutz des Opfers. /slr

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