Zum Hauptinhalt springenZum Seitenende springen

Sieg gegen "Richter Gnadenlos": Kegelbrüder erhalten einen großen Teil der Kaution zurück

Das Landgericht nannte in einem Beschluss die Kaution in Höhe von 500.000 Euro für unverhältnismäßig und bewilligte einen Einspruch der Verteidigung

Die nach fast zweimonatiger Untersuchungshaft auf Mallorca nach Deutschland zurückgekehrten Kegelbrüder am Flughafen Münster.   | FOTO:  HELMUT P. ETZKORN/DPA

Die nach fast zweimonatiger Untersuchungshaft auf Mallorca nach Deutschland zurückgekehrten Kegelbrüder am Flughafen Münster. | FOTO: HELMUT P. ETZKORN/DPA / Ciro krauthausen

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Noch hat der Prozess im sogenannten Kegelbrüder-Fall auf Mallorca nicht begonnen - selbst das Datum steht noch nicht fest. Und doch haben die deutschen Mallorca-Urlauber bereits einen Sieg errungen. Wie aus einem der MZ vorliegenden Beschluss des Landgerichts (Audiencia Provincial) hervorgeht, bekommen die acht Angeklagten einen erheblichen Teil ihrer Kaution in Höhe von 500.000 Euro zurück. "Das ist ein großer Erfolg", sagt ihre Strafverteidigerin Maria Barbancho der MZ.

Der Ermittlungsrichters Nummer 8, Antoni Rotger, hatte stets auf der für die Verteidigung unverhältnismäßig Kaution bestanden und das Angebot einer Bankbürgschaft als "hinterlistig" (mala fe, auf Spanisch) zurückgewiesen. Deswegen, vor allem aber, weil er auch bei der Beibehaltung der Untersuchungshaft lange hart blieb, bekam er in deutschen Medien den Spitznamen "Richter Gnadenlos". Rotger argumentierte dabei stets mit der Fluchtgefahr. Die Verteidigung verwies hingegen auf den funktionierenden europäischen Rechtsraum und der landerübergreifenden Zusammenarbeit von Polizei und Justiz.

Schäden wesentlich niedriger als befürchtet

Wie das Landgericht nun festgestellt hat, war die Kaution in Höhe von 500.000 Euro nur eine "vorübergehende Schätzung", die mit Eingang der verschiedenen Gutachten "herauf- oder herabgesetzt" werden konnte. Das aber sei trotz der Eingaben der Verteidigung und einem von den gerichtlich bestellten Gutachtern auf lediglich 98.820 Euro geschätzten Gesamtschaden nicht geschehen.

Eine mögliche Geldstrafe für die Angeklagten nach einer Verurteilung kann laut Landgericht nicht in Form der Kaution zurückgehalten werden. Das wäre höchstens noch bei den Gewinnverlusten möglich, die in den Lokalen durch den Brand verzeichnet wurden. In dem Beschluss von Rotger aber finde sich "nicht einmal eine minimale Erklärung oder Begründung dazu, welchen Betrag der Ermittlungsrichter als entgangenen Gewinn ansetzt und aus welchen Gründen dieser Betrag so festgelegt wurde", bemängelt das Landgericht.

Sieg gegen "Richter Gnadenlos"

Der Ermittlungsrichter hätte die hohe Kaution begründen oder herabsetzen müssen. Er habe jedoch weder das eine noch das andere getan, so das Landgericht. "Er nimmt den Bericht entgegen, lehnt die Herabsetzung aber unter Berufung auf allgemeine, nicht näher bestimmte Gründe ab, ohne die Höhe festzulegen und ohne eine auch nur minimale Begründung – was den Beschuldigten faktisch unmöglich machte, sich zu verteidigen."

Das Landgericht senkte die "unverhältnismäßige" Kaution daher auf 131.430,60 Euro. Die setzt sich aus dem begutachteten Schaden in Höhe von 98.820 Euro plus einem zusätzlichen Drittel als Sicherheit zusammen. Für die Kegelbrüder ist es letztlich ein Sieg gegen "Richter Gnadenlos", dem sie in dem Fall nicht mehr begegnen werden. Der Prozess findet vor dem Landgericht statt.

Abonnieren, um zu lesen

Tracking Pixel Contents