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Nach der Trennung durfte sie den Hund nicht mehr sehen – jetzt greift ein Gericht auf Mallorca ein

Ein Konflikt um einen sechsjährigen Hund wird auf den Balearen zum Präzedenzfall. Das Landgericht Palma ändert ein Urteil aus Ibiza deutlich ab

Wer kriegt den Hund? Nach Trennungen ist das oft ein Streitpunkt zwischen Ex-Partnern

Wer kriegt den Hund? Nach Trennungen ist das oft ein Streitpunkt zwischen Ex-Partnern / Bernardo Arzayus

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Wenn sich Eltern trennen, behalten in der Regel beide das Sorgerecht für die gemeinsamen Kinder. Bei Tieren soll das in Zukunft ähnlich geregelt werden. Das Landgericht Palma hat jetzt erstmals ein Urteil gefällt, das richtungsweisend auch für weitere ähnliche Fälle sein könnte.

Kontaktabbruch nach der Trennung

Konkret geht es um einen Hund auf Ibiza, der knapp sechs Jahre alt ist. Sein Frauchen war vor Gericht gezogen, weil sie das Tier jahrelang betreut hatte und als Familienmitglied in ihr Herz geschlossen hatte. Doch ihr Exfreund ließ nach der Trennung keinerlei Kontakt zwischen der Frau und dem Hund zu. Während die Frau ausziehen musste, blieb der Mann mit dem Hund in der Wohnung, wo er sich um die Betreuung kümmerte und auch die Kosten trug.

Die Frau wies nach, dass sich während der Zeit des Zusammenlebens beide um das Tier gekümmert hatten, was bei ihr ein starkes Gefühl der Zuneigung zu dem Hund ausgelöst hatte. Sie war der Ansicht, es gebe keinen Grund, warum sie nicht weiterhin Kontakt zu dem Hund haben könne – unabhängig davon, dass die Liebesbeziehung zu ihrem Expartner beendet war.

Eine Woche pro Monat nicht genug

Bevor der Fall vor das Landgericht Palma kam, wurde die Klage zunächst von einem erstinstanzlichen Gericht in Ibiza geprüft und entschieden. Und die Entscheidung war bereits bemerkenswert: Der Richter stellte fest, dass die Frau das volle Recht habe, weiterhin Kontakt zu dem Tier zu haben, begrenzte jedoch die Zeit, die sie es bei sich haben durfte. Er legte fest, dass sie eine Woche pro Monat mit dem Hund verbringen könne, und bestimmte, dass die Übergabe auf der Straße in der Nähe der Wohnung des Mannes zu erfolgen habe.

In wirtschaftlicher Hinsicht sah das Urteil eine gerechte Aufteilung der Kosten vor: 75 Prozent zahlte der Mann, die verbleibenden 25 Prozent die Frau. Dabei handelte es sich um Ausgaben für Impfungen, Tierarztbesuche und verpflichtende Versicherungen.

Die Frau war jedoch mit dieser vom Richter festgelegten Besuchsregelung nicht einverstanden und beschloss, das Urteil beim Landgericht anzufechten. Diese Entscheidung hätte für sie kaum vorteilhafter ausfallen können, denn das Gericht gab ihr recht und ordnete ein Modell der gemeinsamen Obhut an – das heißt, Mann und Frau müssen sich die Zeit, die sie in Gesellschaft des Hundes verbringen können, aufteilen. Die Frau war der Meinung, sie sehe keinerlei Problem darin, eine gemeinsame Obhut zu vereinbaren, da dies dem Wohl des Tieres zugutekomme: Auf diese Weise könne es wieder mit seiner früheren Bezugsperson – nämlich ihr – in Kontakt stehen, so wie vor der Trennung des Paares.

Erstmals auf den Balearen

Der Mann erschien nicht im Verfahren und trat dem Prozess nicht bei; daher konnten seine Argumente nicht berücksichtigt werden. Dies begünstigte, dass sich das Gericht darauf beschränkte, dem Vorschlag der Frau zu folgen, und so eine Regelung der gemeinsamen Obhut für ein Tier festlegte.

Von nun an wird das Tier wochenweise abwechselnd bei jedem seiner Halter leben. Wer in der jeweiligen Woche für den Hund zuständig ist, betreut ihn von Montag bis Sonntag und ist verpflichtet, ihn ab 17 Uhr zu übergeben. Die Übergabe findet nicht mehr auf der Straße statt, sondern in der Wohnung, in der das Tier in der betreffenden Woche leben wird.

Gleichzeitig hat das Gericht eine Kostenregelung festgelegt: Die Ausgaben, die der Hund verursacht – etwa für Impfungen, Versicherungen oder Tierarztbesuche – werden künftig hälftig geteilt.

Das Gericht in Palma ist damit dem Weg gefolgt, den andere Richter in Spanien bereits zuvor eingeschlagen hatten, die in der Vergangenheit schon die gemeinsame Obhut für ein Tier festgelegt hatten. Es ist jedoch das erste Mal, dass ein Konflikt dieser Art auf den Balearen zur Entscheidung steht. /somo

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