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Deutschen Mallorca-Urlauber auf Autobahn gestoßen: Oberster Gerichtshof fällt finales Urteil im Fall Tim V.

Die Richter bestätigten die Haftstrafen wegen Totschlags. Eine weitere Revision ist nur vor dem Verfassungsgericht möglich

Mordprozess im Fall Tim V.: Die beiden Angklagten am Donnerstag (5.12.) vor Gericht.

Mordprozess im Fall Tim V.: Die beiden Angklagten am Donnerstag (5.12.) vor Gericht. / Europa Press

Ralf Petzold

Ralf Petzold

Der Oberste Gerichtshof Spaniens hat das letzte Wort im Fall des 2022 auf einer Autobahn verstorbenen deutschen Mallorca-Urlaubers Tim V. gesprochen. Wie die Nachrichtenagentur "Europa Press" am Dienstag (17.2.) exklusiv berichtete, bestätigten die Richter die Haftstrafen wegen Totschlags gegen die beiden Spanier, die den Deutschen aus einem Lieferwagen warfen. Auch der MZ liegt das Urteil mittlerweile vor. Eine weitere Revision ist höchstens vor dem Verfassungsgericht möglich, was ein eher unüblicher Schritt wäre. Ansonsten bleibt den Verurteilten nur der Gang vor den Europäischen Gerichtshof.

Konkret ging es bei der Revision nur um den Lieferwagenfahrer Francisco Jesús J.G., den das Gericht auf Mallorca wegen Totschlags zu zwölf Jahren Haft verurteilt hatte. Selbst ein Augenzeuge der Tat sagte aus, dass der Spanier stoisch hinterm Lenkrad saß und den Urlauber nicht anrührte.

Tim V. machte in Kassel eine Ausbildung und wollte im Anschluss studieren.

Tim V. machte in Kassel eine Ausbildung und wollte im Anschluss studieren. / Familie

Durch Fahrerflucht dann doch am Totschlag beteiligt

Laut dem Urteil des Obersten Gerichtshofes sahen die Richter eigentlich nur ein Delikt wegen unterlassener Hilfeleistung und Flucht vom Unfallort. Für seine Beteiligung am Totschlag, den sein Freund José David R.S. "plötzlich und unerwartet" vollführte, gebe es keine Beweise. Er konnte nicht eingreifen.

Jedoch hätte Francisco Jesús J.G. gemäß den Richtern wissen müssen, dass dem stark betrunkenen Urlauber der Tod droht, wenn er den Lieferwagen nicht anhält. Daher sieht der Oberste Gerichtshof die zwölfjährige Haftstrafe als gerechtfertigt. José David R.S. bekam für die Tat 15 Jahre Haft.

Richterin war nicht parteiisch

Wie bereits bei der Revision vor dem Obersten Gerichtshof der Balearen ging es auch nun erneut um die Frage, ob Richterin Gemma Robles, die das ursprüngliche Urteil nach Verurteilung durch ein Geschworenengericht sprach, parteiisch gehandelt habe. Die Verteidigung warf ihr vor, dass sie den Anklägern erlaubte, Fragen an die Angeklagten zu stellen, die die Geschworenen hörten. Die Angeklagten hatten zuvor Gebrauch von ihrem Recht gemacht, nicht auf die Fragen der Anklage antworten zu wollen.

Der Oberste Gerichtshof sieht allein in den Fragen keine Einflussnahme auf die Geschworenen. Die Richterin hätte unparteiisch gehandelt, da sie die Angeklagten erinnert habe, nicht auf die Fragen antworten zu müssen.

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