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Wald gerodet und Schildkröten getötet: Ex-Bierkönig-Besitzer auf Mallorca verurteilt

Die Richterin verhängte gegen Miguel Pascual Bibiloni neun Monate Haft und eine Geldstrafe. Sie untersagte ihm auch die Tätigkeit als Winzer, nachdem er auf seinem Landgut Wald zerstörte

Miguel Pascual vor Gericht.

Miguel Pascual vor Gericht. / Benjamín Palau

Eine Richterin in Palma hat den bekannten Unternehmer Miguel Pascual Bibiloni, früherer Eigentümer der Partylokale Bierkönig und Oberbayern an der Playa de Palma, wegen eines Umweltdelikts zu neun Monaten Haft verurteilt. Nach Überzeugung des Gerichts ließ er auf seinem Landgut Sa Bassa Plana in Llucmajor Waldflächen roden und verursachte dadurch im Februar 2021 den Tod von sechs Mittelmeer-Landschildkröten – einer geschützten Art.

Zusätzlich zur Freiheitsstrafe verhängte die Richterin eine Geldstrafe über elf Monate bei einem Tagessatz von zehn Euro. Außerdem untersagte sie Pascual Bibiloni für anderthalb Jahre die Tätigkeit als Winzer und verpflichtete ihn, das zerstörte Waldgebiet wiederherzustellen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; es wurde bereits mit einer Berufung beim balearischen Oberlandesgericht angefochten.

Pascual war bereits mehrfach sanktioniert worden und hatte einfach weitergemacht

In der Begründung spricht die Richterin von einem „irreversiblen und sehr schweren“ Schaden für die Umwelt. Dieser ergebe sich sowohl aus dem Ausmaß der betroffenen Fläche – insgesamt 11,7 Hektar – als auch aus den Folgen für Flora und Fauna. Durch „missbräuchliche“ Abholzung und das Umpflügen des Bodens, um Wald in landwirtschaftliche Fläche für Weinberge umzuwandeln, sei der Lebensraum zahlreicher geschützter Arten zerstört worden. Genannt werden unter anderem der Rotmilan, die Mittelmeer-Schildkröte sowie eine Krötenart, die in Spanien nur auf den Balearen vorkommt (Bufotes balearicus).

Die Richterin wirft dem Unternehmer zudem eine „schwere Missachtung der einschlägigen Vorschriften“ vor. Sie verweist darauf, dass er mehrfach von der damaligen Umweltbehörde sanktioniert worden sei. Pascual Bibiloni war vor zwei Jahren im sogenannten Cursach-Verfahren, in dem es um mutmaßliche Polizeikorruption ging, von der Audiencia in Palma freigesprochen worden.

Urteil auch gegen die Firma von Pascual

Nach Ansicht des Gerichts gab es keinen Anlass, die Mindeststrafe zu verhängen: Der Angeklagte sei wiederholt sanktioniert worden, habe die ihm auferlegten Wiederherstellungsmaßnahmen nicht umgesetzt und sein Vorgehen trotz Verbots fortgesetzt – mit dem Risiko einer endgültigen Zerstörung des Lebensraums geschützter Arten auf einer „großen und relevanten“ Fläche.

Verurteilt wurde auch die Firma Sa Bassa Plana SL, Eigentümerin des betroffenen Geländes, deren Alleinverwalter Pascual Bibiloni war. Gegen das Unternehmen wurde eine Geldstrafe von zehn Monaten bei 50 Euro pro Tag ausgesprochen. Zudem darf es in dem betroffenen Gebiet fünf Jahre lang keine Weinbau-Aktivitäten ausüben. Das Gericht bezeichnet diesen Zeitraum als „angemessen, aber nicht unverhältnismäßig“, da die Tätigkeit im Weinbau gerade am Ursprung der strafbaren Handlung stehe.

Richterin sieht vorsätzliches Handeln

Die Richterin stellt fest, dass der Unternehmer wusste, dass er gegen geltendes Recht verstieß – unter anderem, weil er den Bodentyp kannte und bereits zahlreiche Verwaltungsstrafen wegen ähnlicher Vorgänge erhalten hatte. Er habe zudem gewusst, dass er zur Wiederherstellung verpflichtet war, dies aber unterlassen.

Weiter heißt es in dem Urteil, die Rodungs- und Umbrucharbeiten seien nicht genehmigungsfähig gewesen, weil es sich um seit mehr als 30 Jahren konsolidierte Waldfläche handelte. Daraus leite sich ein vorsätzliches Handeln ab: Auch wenn der Angeklagte nicht gezielt den Tod der Schildkröten oder die Schädigung von Flora und Fauna angestrebt habe, habe er die notwendige Zerstörung des Lebensraums zur Erreichung seines Ziels – der Umwandlung in Agrarland – in Kauf genommen.

Sechs Schildkröten zerquetscht

Als erwiesen gilt laut Urteil, dass Pascual Bibiloni spätestens seit 2016 die „massive Abholzung“ der typischen Vegetation der Marina de Llucmajor vorantrieb, um Flächen für Weinberge zu schaffen. Zwischen 2019 und 2021 seien so insgesamt 11,7 Hektar betroffen gewesen – ohne die erforderlichen Genehmigungen und trotz Kenntnis der Rechtswidrigkeit. Am 4. Februar 2021 starben dabei sechs Exemplare der geschützten Mittelmeer-Schildkröte: Sie wurden von einer Raupen- beziehungsweise Baggermaschine zerquetscht, die in dem Gebiet arbeitete.

Die Landesregierung hatte damals zwei Verwaltungsverfahren eingeleitet. Diese endeten laut Urteil mit einem Schuldeingeständnis des Unternehmers und der Zahlung entsprechender Bußgelder wegen Verstößen gegen mehrere Umweltschutzgesetze.

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