Dachte, Bier wäre alkoholfrei: Gericht spricht sturzbetrunkene Unfallfahrerin auf Mallorca frei
Die Frau leidet an einer Krankheit, die sie keinen Alkohol vertragen lässt

Ein Beamter der Guardia Civil (Symbolbild). / Guardia Civil
Ein Gericht auf Mallorca hat eine Frau freigesprochen, die stark alkoholisiert einen Unfall gebaut hatte. Die Verurteilte bestellte eigentlich alkoholfreies Bier und merkte nicht, dass man ihr das falsche Getränk serviert hatte. Da sie an einer Fetalen Alkoholspektrumstörung leidet, verträgt sie keinen Alkohol und kann ihn nicht herausschmecken.
Zu dem Unfall kam es am 11. August 2023 außerhalb von Capdepera, im Nordosten von Mallorca. Die Fahrerin kam von der Straße ab, kollidierte zuerst mit einem Laternenmast und im Anschluss mit einem anderen Auto, das gegen eine Mauer geschleudert wurde.
Ein 46-jähriger Mann und eine 38-jährige Frau wurden bei dem Unfall im Nacken verletzt und brauchten eine Rehabehandlung. Ihr Auto war ein Totalschaden, für den die Versicherung aufkam.
Mit 1,56 Promille unterwegs
Die Guardia Civil stellte bei der Unfallfahrerin 0,78 Milligramm Atemalkohol fest, was 1,56 Promille entspricht. Wie auch in Deutschland sind in Spanien 0,5 Promille am Steuer erlaubt. Sie überschritt die zulässige Menge also um ein Dreifaches. Die Staatsanwaltschaft forderte ein Bußgeld in Höhe von 7.200 Euro, den Entzug des Führerscheins und ein Fahrverbot für dreieinhalb Jahre.
Die Frau sagte vor Gericht aus, dass sie wegen des Alkoholkonsums ihrer Mutter in der Schwangerschaft an der Fetalen Alkoholspektrumstörung leidet. Als Jugendliche sei sie nach dem Trinken eines Shots mal sturzbetrunken gewesen und habe seitdem dem Alkohol abgeschworen. Ihr Umfeld wisse, dass sie höchstens zu besonderen Anlässen mal alkoholfreies Bier trinkt.
Hatte alkoholfreies Bier bestellt
Am Abend des Unfalls feierte die Frau nach Arbeitsende mit Klienten und bestellte sich ein alkoholfreies Bier. Am Ende trank sie drei normale, was sie nicht bemerkte. Als sie ins Auto stieg, habe sie sich noch normal gefühlt. Kurz vor dem Unfall stieg der Frau der Alkohol dann zu Kopf.
Das Gericht sprach sie frei, da sie nicht wissentlich den Alkohol trank und keinen Vollrausch suchte.
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