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Flughafenmitarbeiterin stirbt nach Stoß: Deutscher Mallorca-Urlauber scheitert mit Revision vor Gericht

Der Verurteilte beteuerte, dass er die Frau nie angerührt hätte. Sie verstarb bei einer Operation fünf Tage später

Der deutsche Urlauber (rechts) vor Gericht.

Der deutsche Urlauber (rechts) vor Gericht. / Marcos Ollés

Einspruch abgelehnt: Das Landgericht in Palma hat das Urteil gegen einen deutschen Mallorca-Urlauber bestätigt, der eine Mitarbeiterin am Flughafen geschubst haben soll. Die zweifache Mutter brach sich daraufhin ein Bein und verstarb auch wegen Herzproblemen bei der Operation fünf Tage später. Ins Gefängnis muss der Deutsche nicht, dafür aber ein Bußgeld und Entschädigungen zahlen.

Der Zwischenfall ereignete sich am 27. April 2019. Der 48-Jährige war gerade mit seiner Familie gelandet und verließ die Halle mit den Gepäckbändern, um zu rauchen. Im Anschluss wollte er dorthin zurückkehren. Die 64-jährige Flughafenangestellte, die kurz vor der Rente stand, hinderte ihn daran.

Weder Zeugen noch Kameraaufnahmen

Wie das genau aussah, ist unklar. Der Urlauber behauptet, er habe die Frau nie berührt. Sie hätte derart mit den Armen herumgefuchtelt, dass er sie für eine betrunkene Touristin hielt. Die Guardia Civil jedoch vernahm drei Augenzeuginnen, die den Stoß beobachtet haben wollen.

Die Beamten verpassten es jedoch, die Daten der Zeuginnen aufzunehmen. Das Gericht konnte sie nicht mehr ausfindig machen. Auch die Kameraaufnahmen wurden nicht gespeichert. Der Anwalt des Deutschen, Jaime Campaner, forderte deswegen einen Freispruch. Das Gericht sah es dennoch als bewiesen an, dass der Deutsche die Frau stieß. Diese Entscheidung wurde nun bekräftigt.

Bußgeld und zwei Entschädigungen

Der Deutsche muss ein Bußgeld in Höhe von 1.890 Euro zahlen und die Versicherungsfirma der Frau, die die Kosten der Operation übernahm, mit 14.113 Euro entschädigen. Zudem forderte die Familie noch eine Entschädigung in Höhe von 400.000 Euro. Zu welcher Höhe der Mann letztlich verurteilt wurde, ist nicht bekannt.

Der Urlauber könnte mit seinem Anwalt die nächsthöhere juristische Instanz aufrufen und das Urteil so erneut anfechten. Das wäre in dem Fall der Oberste Gerichtshof der Balearen.

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