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Verstoß gegen Datenschutz: Wer in Palma seinen Biomüll entsorgt, darf nicht mehr von der Stadt erfasst werden

Zwei Anwälte hatten geklagt. Nun haben die beiden Recht bekommen

Ein „contenedor“ (Container) für „basura orgánica“ (Biomüll) in Palma.

Ein „contenedor“ (Container) für „basura orgánica“ (Biomüll) in Palma. / Rathaus Palma

Wer momentan seinen Biomüll in Palma entsorgen will, steht vor einem Problem. Tonne auf und Müll rein - so leicht ist es hier nicht. Damit sich die Tonne öffnet, müssen Anwohner nämlich ihre Bürgerkarte (tarjeta ciutadana) scannen. Genau dagegen haben zwei Anwälte aus Palma im Juni 2023 geklagt und eine Beschwerde bei der spanischen Datenschutzbeschörde (AEPD) eingereicht. Der Vorwurf: Durch die Eingabe der Bürgerkartennummer werden ihre Datenschutzrechte verletzt. Nun haben die beiden Recht bekommen.

Personenbezogene Daten können abgeleitet werden

„Bevor ich die Beschwerde eingereicht habe, habe ich bei der Stadtverwaltung und den Stadtwerken nachgefragt, welche Daten sie über mich gespeichert und an Dritte weitergegeben haben. Die Stadtverwaltung hat mir mitgeteilt, dass sie meine Daten nicht weitergab, während die Stadtwerke mir antworteten, dass sie über meine Daten aus dem Bürgerausweis verfügen“, berichtet einer der Anwälte.

„Für manche mag die Nummer der Bürgerkarte keine personenbezogene Angabe sein. Aber das ist sie eben doch. Mit dieser Nummer und in Verbindung mit anderen Daten kann eine Stadtverwaltung herausfinden, wer den Müll wegwirft. Und etwas gilt dann als personenbezogene Angabe, wenn es die Identifizierung einer Person ermöglicht“, betont der Anwalt, der sich darüber freut, dass die AEPD drei Jahre später seine Argumente bestätigt hat. Nach Ansicht der Datenschützer beschränkt sich dieses System nicht auf anonyme Daten: Es erfasst die vollständige Kartennummer in Verbindung mit dem Ort und dem Zeitpunkt der Nutzung, wodurch Gewohnheiten und Verhaltensmuster abgeleitet werden können.

Drei Monate Zeit, um das System zu ändern

Die Stadtverwaltung hingegen argumentiert, dass keine personenbezogenen Daten verarbeitet worden seien und es sich um lediglich „statistische Daten ohne personenbezogene Informationen“ handelt. Außerdem wurde angeführt, dass „der einzige Zweck“ darin bestanden habe, „die Nutzung dieser Container zu ermitteln“, um „die Häufigkeit der Abholung anzupassen“ oder deren Anzahl je nach Gebiet anzupassen. Die Stadtverwaltung von Palma hat nun drei Monate Zeit, um das System zu ändern. Andernfalls muss das derzeitige Sammelsystem abgeschafft werden.

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