Gericht entscheidet: Prozess gegen mutmaßlichen "Mallorca-Fritzl" findet hinter verschlossenen Türen statt
Dem Mallorquiner wird vorgeworfen, seine eigens dafür aus Nigeria zu sich nach Mallorca geholte Stieftochter über Jahre sexuell missbraucht zu haben

Der mutmaßliche "Mallorca-Fritzl am Donnerstag (25.3.) vor Gericht. / Manu Mielniezuk
Prozessauftakt im Fall des mutmaßlichen "Mallorca-Fritzls": Das Landgericht Palma hat am Donnerstag (26.3.) beschlossen, dass der Prozess gegen den 50-Jährigen unter Ausschluss der Öffentlichkeit geführt wird. Damit ist keine unabhängige Berichterstattung von der mündlichen Verhandlung möglich. Das Gericht traf diese Entscheidung auf Antrag der Staatsanwaltschaft, die zum Schutz des Opfers diese außergewöhnliche Maßnahme beantragt hatte.
Dem Mallorquiner wird vorgeworfen, seine eigens dafür aus Nigeria zu sich nach Mallorca geholte Stieftochter über Jahre sexuell missbraucht zu haben. Die Staatsanwaltschaft fordert 40 Jahre Haft wegen fast täglichen Missbrauchs, Kinderpornografie, Menschenhandels und Verletzung der Persönlichkeitsrechte.
Der Prozess sollte eigentlich 16.3. beginnen, musste wegen eines kurzfristigen Anwaltswechsels des Angeklagten aber noch einmal verschoben werden. Der Fall ist in den deutschen Medien als "Fritzl von Mallorca" bekannt, eine Anspielung auf den österreichischen Inzest-Täter Josef Fritzl.
Darum geht es im Prozess
Anfang März 2015 reiste der Angeklagte laut der Anklageschrift mit einer Begleitperson nach Nigeria. In Ekosodin, einem Stadtteil von Benin-Stadt, lernte er eine Friseurin kennen, die als alleinerziehende Mutter drei Mädchen im Alter von damals drei, fünf und sieben Jahren großzog. Er quartierte sich in der Wohnung der verarmten Familie ein und freundete sich mit der ältesten Tochter an, mit der er sich auf Englisch unterhielt. "In diesem Moment entwickelte er einen Plan, um das Mädchen von der Familie loszueisen und sie zu seiner Haus- und Sexsklavin auf Mallorca zu machen", heißt es in der Anklage.
Mutter lehnte ersten Heiratsantrag ab
Der Mann versprach dem Kind, es aus der Armut herauszuholen und ihr ein tolles Leben in Europa zu ermöglichen. Er zeigte ihr Fotos von Mallorca. Er sei ihr Messias und die einzige Person, die sie jemals glücklich machen könne. Das Mädchen war beeindruckt und entwickelte eine emotionale Abhängigkeit von dem Mallorquiner.
Um seinen Plan umzusetzen, wollte der Angeklagte eine Zweckehe mit der Mutter eingehen, die jedoch seinen Heiratsantrag ablehnte. Der Mallorquiner kehrte auf die Insel zurück. Ein knappes Jahr später reiste José L.L. erneut nach Ekosodin und bezirzte die Mutter erneut. Er würde später auch die beiden anderen Töchter mit nach Mallorca holen, versprach er und überzeugte die Frau so schließlich zur Hochzeit. "Zu keinem Zeitpunkt bestand eine sentimentale oder sexuelle Beziehung zwischen beiden", beschreibt die Anklageschrift die Zweckehe.
Erste Vergewaltigung, als Stieftochter zwölf Jahre alt war
In den Jahren zwischen 2016 und 2019 reiste der Angeklagte immer wieder nach Nigeria, um die Behördengänge für Heirat und Ausreise zu erledigen. In der Wohnung der Familie soll es dabei zu ersten Missbrauchsvorfällen gekommen sein. Der Mallorquiner soll das Mädchen an Brust und Vagina berührt haben. Später zeigte er ihr seinen Penis und zwang sie dazu, ihn zu befriedigen. "Auf dem Handy führte er ihr immer wieder Kinderpornografie vor, um derartige Praktiken für das Kind zu normalisieren", heißt es in der Anklage. Das Mädchen habe das hingenommen, um der Armut zu entkommen.
Im November 2019 stand der Umzug nach Mallorca bevor. Der Angeklagte verfasste einen Vertrag auf Englisch, mit dem sich die zu dem Zeitpunkt zwölfjährige Stieftochter dazu verpflichtete, täglich mit ihm Sex zu haben und sich auf der Insel um den Haushalt zu kümmern. Um das Abkommen zu besiegeln, kam es erstmals zum Geschlechtsverkehr.
Mutter aus dem Weg geräumt
Die Mutter und die älteste Tochter begleiteten den Mann nach Mallorca. Die zwei anderen Töchter blieben in Nigeria zurück. Der Mallorquiner machte seiner Frau klar, dass sie nicht mit in seinem Haus in Algaida wohnen könne. Er suchte ihr eine Wohnung in Palmas Stadtviertel Son Gotleu. Das würde ihr den Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern, sagte er ihr. Die Tochter bleibe bei ihm, er kümmere sich um sie.
Offiziell zog das Kind am 30. November 2019 bei ihm ein und blieb bis zum 15. März 2024. Das Mädchen war anfangs zwölf, bei Auszug 17 Jahre alt. Der Mallorquiner ließ sie einen zweiten Vertrag mit dem gleichen Inhalt unterschreiben: täglicher Sex. Dafür hole er irgendwann ihre Geschwister nach Spanien, versprach er.
Fast täglich soll der Angeklagte vaginalen und oralen Geschlechtsverkehr mit seiner Stieftochter gehabt haben. Nicht immer soll er dabei ein Kondom benutzt haben. Die Jugendliche durfte am Wochenende ihre Mutter besuchen und Freunde treffen. José L.L kontrollierte aber jeglichen Kontakt. Er zwang das Mädchen sogar dazu, ihm Nacktaufnahmen ihrer Freundinnen zu besorgen. Von sich selbst schickte sie ihm bereits ohne Aufforderungen Videos und Fotos.
In der ursprünglichen Meldung der Guardia Civil, die den Mann später festnahm, hieß es, dass die Jugendliche bei Widerspruch sogar in ein Loch gesperrt wurde, was sich unter einem Schreibtisch befand. Dies wird in der Anklageschrift nicht mehr explizit erwähnt.
Was die Staatsanwaltschaft fordert
Am 15. März 2024 offenbarte das Mädchen ihrer Mutter, unter welchen Bedingungen sie bei dem Mann lebte. Beide zeigten die Vorfälle daraufhin bei der Polizei an, die sechs Tage später das Haus in Algaida durchsuchte. Die Beamten konfiszierten diverse Computer, Festplatten und Handys. Die Jugendliche soll durch den jahrelangen Missbrauch verschiedene Traumata entwickelt haben.
Die Staatsanwaltschaft fordert zwölf Jahre Haft für Menschenhandel, 15 Jahre Haft für den Kindesmissbrauch, neun Jahre Haft für den Besitz und die Verbreitung von Kinderpornografie sowie vier Jahre Haft für die Verletzung der Persönlichkeitsrechte. Der Angeklagte soll seine Stieftochter mit 200.000 Euro entschädigen. Sollte er jemals aus dem Gefängnis freikommen, muss er sich im Anschluss regelmäßig bei den Behörden melden. Zudem soll ein Kontakt- und Näherungsverbot verhängt werden.
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