Deutscher Immobilienunternehmer Uwe Reppegather nach Festnahme auf Ibiza auf freiem Fuß
Der Unternehmer soll vor Anmeldung einer Privatinsolvenz im Jahr 2023 millionenschwere Vermögenswerte beiseite geschafft haben

Uwe Reppegather wurde verhaftet (Symbolbild) / Marcus Brandt/dpa
Der deutsche Immobilienunternehmer Uwe Reppegather ist nach seiner Festnahme auf Mallorcas Nachbarinsel Ibiza vom zuständigen Ermittlungsgericht in Madrid ohne Auflagen auf freien Fuß gesetzt worden. Dies erfuhr die MZ aus Justizquellen.
Über die Festnahme hatten zuvor unter anderem der WDR und die Westdeutsche Zeitung berichtet. Demnach fand der Zugriff am Donnerstag (26.3.) in der Privatfinca seiner Familie in der Gemeinde Santa Eulària statt. Gegen den 61-Jährigen lag ein Haftbefehl im Zusammenhang mit seiner Privatinsolvenz vor.
Parallel zur Festnahme gab es Hausdurchsuchungen in mehreren deutschen Städten. Auch auf Mallorca und mehreren anderen europäischen Ländern waren Ermittler im Einsatz. Eine weitere Person wurde im Zusammenhang mit den Ermittlungen festgenommen. Zudem wurden zahlreiche Wertgegenstände sichergestellt, darunter Bargeld, Kunstwerke, Uhren und ein Luxussportwagen.
Darum geht es in den Ermittlungen
Reppegather, der auch in Palma im Immobilienbereich tätig war und von der Strafverteidigerin Maria Barbancho vertreten wird, hatte die Privatinsolvenz im Jahr 2023 angemeldet, nachdem die Geschäfte seiner Firma Centrum in Schwierigkeiten geraten waren. Der Unternehmer soll für viele Projekte persönlich gehaftet haben und so Verbindlichkeiten in Höhe von 1,6 Milliarden Euro angehäuft haben. Das Verfahren wurde bereits vergangenes Jahr beendet. Die Gläubiger erhielten demnach nur 0,72 Prozent ihrer Forderungen zurück.
Dass weiter gegen Reppegather ermittelt wird, liegt daran, dass der Unternehmer vor der Privatinsolvenz erhebliche Vermögenswerte an andere Personen aus seinem persönlichen Umfeld übertragen haben soll. Die mehrere Millionen Euro teure Villa auf Ibiza, in der er festgenommen wurde, ging etwa an seine Ehefrau. Zudem sollen die Ermittler Zweifel haben, ob bei der Anmeldung der Insolvenz korrekte Angaben zu allen Vermögenswerten gemacht wurden. Es gilt die Unschuldsvermutung.
In einer vorherigen Version dieses Artikels war der Tag der Festnahme als 23.3. angegeben. Richtig ist der 26.3.
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