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Nach Lärmbelästigung durch Konzerte: Palmas Stadtverwaltung muss Anwohnern der Stierkampfarena nun Entschädigung zahlen

Sollten keine Maßnahmen zur Lärmeindämmung getroffen werden, drohen weitere Zahlungen

Die Stierkampfarena in Palma ist Ort vieler Konzerte und Veranstaltungen.

Die Stierkampfarena in Palma ist Ort vieler Konzerte und Veranstaltungen. / Ana B. Muñoz

Insgesamt 9.000 Euro muss die Stadtverwaltung von Palma drei Anwohnern der Stierkampfarena zahlen. Grund dafür sind Beschwerden über Lärmbelästigungen durch verschiedene Konzerte oder nächtliche Verantstaltungen auf dem Gelände. Nach der Entscheidung eines Gerichts in Palma, die Klage der Anwohner abzuweisen, hat nun der Oberste Gerichtshof der Balearen (TSJIB) einer eingereichten Berufung gegen genau diese Entscheidung teilweise stattgegeben. Das Urteil der ersten Instanz wurde somit aufgehoben.

Laut der Verwaltungskammer waren die Veranstaltungen in der Stierkampfarena eine Verletzung der Grundrechte auf Privatsphäre und moralischer Integrität der Anwohner. Die Stadtverwaltung Palma muss ihnen daher jeweils eine Entschädigung in Höhe von 3.000 zukommen lassen. Die Beschwerde wurde bereits im vergangenen Juli eingereicht. Der Vorwurf: Jedes Mal, wenn ein Konzert in der Stierkampfarena genehmigt wurde, waren sie Lärmbelästigung ausgesetzt, die die zulässigen Höchstwerte überschritt.

Zur Not an andere Orte verlegen

Daraufhin forderten sie weiterhin von der Stadtverwaltung, dass alle notwendigen Maßnahmen ergriffen werden, um diese Belästigungen zu beenden - selbst wenn die Veranstaltungen dadurch an andere Orte in Palma verlegt werden müssen. Neben den 3.000 Euro Entschädigungszahlungen forderten sie weitere 500 Euro für jede neue Veranstaltung, die dort stattfinde und die in den Vorschriften festgelegte Lärmgrenze überschreite. Da sie auf ihre Bitte keine Antwort erhielten, reichten sie am 1. September des vergangenen Jahres eine Verwaltungsklage ein.

Neue Maßnahmen in Erwägung ziehen

Der Oberste Gerichtshof hat die Anliegen der Anwohner nun bestätigt. Darüber hinaus hat er die Stadtverwaltung darauf hingewiesen, dass im Falle einer Wiederholung der Lärmbelästigungen in gleicher Intensität und Häufigkeit bewiesen wäre, dass getroffene Maßnahmen unzureichend sind und neue Maßnahmen in Erwägung gezogen werden müssen. Sollte sie dies nicht tun, so heißt es im Urteil, wären die Beschwerdeführer berechtigt, neue Rechtsmittel einzulegen und weitere Entschädigungsansprüche geltend zu machen.

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