Die Deutschen und ihre Luxusautos: Gericht auf Mallorca gibt Ferrari-Halter recht, der Mini-Kratzer für 3.300 Euro reparieren ließ
Ein Transportunternehmen hatte das Fahrzeug auf die Insel gebracht, wobei zwei kleine Kratzer entstanden sind

Ein in einen Unfall auf Mallorca verwickelter Ferrari mit deutschem Kennzeichen. / Symbolfoto: DM
Ein Transportunternehmen, das auf Mallorca tätig ist, ist vom Landgericht Palma dazu verurteilt worden, den Eigentümer eines wertvollen Ferrari zu entschädigen, der bei einem Transport aus Deutschland auf die Insel beschädigt wurde. Zwar handelte es sich nur um sehr geringe Schäden, doch bei einem Sportwagen dieser Klasse und dieses Werts fällt selbst eine kleine Reparatur teuer aus. Die Werkstattrechnung beläuft sich auf 3.300 Euro.
Das Fahrzeug gehört einem deutschen Unternehmen, das vor einigen Monaten den Transport des Luxusautos nach Mallorca in Auftrag gegeben hatte. Der Transfer verlief zunächst ohne größere Zwischenfälle. Nach der Ankunft in Palma stellte der Eigentümer jedoch fest, dass sich zwei kleine Kratzer an der Karosserie befanden, die nachweislich während des Transports entstanden waren.
Kostenvoranschlag enorm hoch
Die Firma, die den Wagen auf die Insel gebracht hatte, erkannte ihre Verantwortung zunächst an und sagte dem Kunden zu, die Reparaturkosten zu übernehmen. Zum Streit kam es erst, als der Ferrari-Besitzer den Kostenvoranschlag vorlegte, der mit einer ersten, deutlich günstigeren Schätzung für eine Lackierung nicht übereinstimmte.
Der Eigentümer wollte sein Fahrzeug nicht irgendeiner Werkstatt anvertrauen, sondern suchte einen spezialisierten Fachbetrieb auf. Deshalb wandte er sich an den offiziellen Vertragshändler der Sportwagenmarke, wo die Preise naturgemäß höher liegen als in gewöhnlichen Werkstätten.
Eigentümer zieht vor Gericht
Das Transportunternehmen weigerte sich daraufhin, die rund 3.300 Euro zu zahlen, und argumentierte, die Summe sei angesichts von zwei kleinen Kratzern an der vorderen Stoßstange unverhältnismäßig hoch.
Da sich die Firma trotz ihrer grundsätzlichen Verantwortung weigerte, für den Schaden aufzukommen, ging der Eigentümer des Ferrari vor Gericht.
Keinen finanziellen Vorteil verschafft
Dieses gab nun dem Fahrzeughalter recht. Die Richter hielten es für nachvollziehbar, dass der Besitzer eines derart besonderen und hochpreisigen Wagens jede Reparatur beim offiziellen Vertragshändler der Marke durchführen lassen wolle. Ebenso sei es legitim, dass der Eigentümer verlange, das Auto wieder in denselben Zustand versetzen zu lassen, in dem es sich vor dem Transport nach Mallorca befunden habe.
Das Gericht sieht keinerlei Anhaltspunkt dafür, dass der Eigentümer den Vorfall ausgenutzt habe, um sich einen finanziellen Vorteil zu verschaffen. Der von ihm vorgelegte Kostenvoranschlag wurde als gültig anerkannt, da er den Briefkopf der offiziellen Werkstatt des italienischen Herstellers trägt.
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