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Drohne flog bei Event mit Altkönigin Sofia über der Kathedrale auf Mallorca – Piloten droht hohe Strafe

Die Polizei beschlagnahmte das Flugbobjekt und zeigte den Piloten an

Die Polizei setzte selber eine Drohne ein, um den Piloten zu finden.

Die Polizei setzte selber eine Drohne ein, um den Piloten zu finden. / Nationalpolizei

Redaktion MZ

Redaktion MZ

Die spanische Nationalpolizei hat einen Drohnenpiloten angezeigt, der vergangene Woche Montag (303.) unerlaubt über Palmas Altstadt geflogen ist. Zu diesem Zeitpunkt versammelten sich in der Kathedrale bei einem Benefizkonzert hohe Amts- und Würdenträger, darunter die spanische Altkönigin Sofía, die spanische Parlamentspräsidentin Francina Armengol und die balearische Ministerpräsidentin Marga Prohens. Die Beamten beschlagnahmten die Drohne. Dem Piloten droht nun eine Geldbuße zwischen 1.000 und 225.000 Euro. Das geht aus einer Pressemitteilung vom Montag hervor (6.4.)

Die Nationalpolizei hatten anlässlich des Konzerts in der Kathedrale bereits vorsorglich ein Anti-Drohnen-Dispositiv eingerichtet. Daran beteiligten sich Beamte der Luftsicherheits- und Luftschutzeinheit. Mit tragbaren Erkennungssystemen und einem festen Detektionssystem registrierten sie einen nicht genehmigten Flug.

Die Drohne flog in großer Höhe über zahlreiche Straßen und Gebäude entlang der Route, die für die Ankunft der Amts- und Würdenträger an der Kathedrale vorgesehen war. Dabei habe der Pilot die situative Kontrolle über das unbemannte Fluggerät verloren.

Pilot saß auf Katamaran

Die Beamten orteten den Mann mit den Systemen der Drohneneinheit der Nationalpolizei. Auch eine Polizeidrohne half bei der Suche und führte die Einsatzkräfte zu dem Piloten. Er saß am Heck eines vor der Lonja geankerten Katamarans. Während die Drohne weiter in der Luft blieb, habe er seinen Platz sogar verlassen, um ein Erfrischungsgetränk zu holen.

Die Einsatzkräfte informierten daraufhin die Notrufzentrale 091. Mithilfe der Hinweise der Polizeidrohne rückte eine Streife der GOR aus, einer schnellen Eingreifgruppe der Polizei, und traf den Piloten an. Die Beamten verlangten von ihm Genehmigungen und weitere Unterlagen, die die Luftfahrtvorschriften für den Betrieb solcher unbemannten Fluggeräte vorschreiben.

Nach Angaben der Nationalpolizei verfügte der Mann weder über die erforderliche Zertifikate noch über den Nachweis, dass er das Gerät überhaupt führen durfte. Die Beamten zeigten ihn deshalb auf Grundlage des Bürgersicherheitsgesetzes 4/2015 an und beschlagnahmten die Drohne.

Die Nationalpolizei wies in der Mitteilung darauf hin, dass der Einsatz solcher Geräte ohne die vorgeschriebenen Voraussetzungen hohe Geldbußen nach sich ziehen könne. Als Grund nannte sie die Gefahr für bemannte Luftfahrzeuge, Personen und deren Eigentum.

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