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In der Pandemie geöffnet: Puff an der Playa de Palma muss 60.000 Euro Strafe zahlen

Die Betreiber bestritten jede einschlägige Aktivität. Fotos, Zimmerausstattung und ein Schild über dem Eingang überzeugten die Richter jedoch vom Gegenteil

Archivfoto: Polizisten im Carrer Llaüt an der Playa de Palma.

Archivfoto: Polizisten im Carrer Llaüt an der Playa de Palma. / Isaac Buj / Europa Press

J.F. Mestre

J.F. Mestre

Das Oberste Gericht der Balearen hat eine Geldstrafe von 60.000 Euro bestätigt, die die Balearen-Regierung gegen die Betreiberfirma eines Nachtlokals in Palma verhängt hat, weil der Betrieb während der Corona-Pandemie für das Publikum geöffnet gewesen war. Nach Auffassung des Gerichts ermöglichte das Lokal im Carrer Llaüt an der Playa de Palma trotz eines ausdrücklichen Verbots weiterhin sexuelle Dienstleistungen. Grundlage der Sanktion war ein Polizeibericht über eine Kontrolle am Dienstag (27.7.2021).

Damals galt ein Dekret der Balearen-Regierung aus dem November 2020, das sämtliche öffentlich zugänglichen Aktivitäten untersagte, die sexuelle Kontakte ermöglichten. Dazu zählten ausdrücklich Prostitutionsstätten, Erotik-Clubs und Lokale mit reservierten Bereichen für intime Treffen. Die Maßnahme war im Zuge steigender Corona-Infektionszahlen erlassen und später je nach Entwicklung der Pandemie angepasst worden.

Eine Streife der Ortspolizei stellte am 27. Juli 2021 bei ihrem nächtlichen Einsatz fest, dass die Eingangstür des Geschäfts offenstand. In ihrer Anzeige hielten die Beamten fest, es habe sich um einen "für die Allgemeinheit geöffneten Betrieb mit gedämpftem Licht, Hintergrundmusik und mehreren Frauen" gehandelt, "der persönliche Kontakte im Stil eines Bordells ermögliche. Für die Verwaltung war das der Ausgangspunkt eines Sanktionsverfahrens. Das zuständige Präsidialamt der Balearen-Regierung verhängte eine Strafe von 60.000 Euro.

So verteidigte sich der Betreiber

Die Betreiberfirma legte dagegen Rechtsmittel ein. Sie bestritt, dass es sich bei dem Lokal in der Carrer Llaüt um ein einschlägiges Etablissement gehandelt habe, und argumentierte zudem, die Ortspolizei habe bei ihrer Kontrolle keine sexuellen Handlungen festgestellt.

Das Gericht wies diese Argumentation jedoch zurück. In dem Urteil hieß es, Berichte der Ortspolizei hätten als behördliche Dokumente Beweiskraft, solange nicht das Gegenteil nachgewiesen werde. Die Richter prüften nach Gerichtsangaben nicht nur das Protokoll der Beamten, sondern auch die beigefügte Fotodokumentation.

Beim Eintreffen der Beamten keine Kunden im Lokal

Zwar seien bei Eintreffen der Beamten keine Kunden im Lokal gewesen, doch nach Ansicht des Gerichts sprach die Gesamtsituation eindeutig für einen Kontaktclub. Ausschlaggebend waren demnach die Einrichtung, die anwesenden Frauen sowie mehrere Zimmer mit Bidets und teils mit Whirlpools. Zudem verwies das Gericht auf die Außenwerbung des Betriebs: Über dem Eingang habe ein Schild mit der Aufschrift „Erotic Show Center Angels“ auf die Art der Tätigkeit hingewiesen.

Die Richter analysierten auch den Wortlaut des damaligen Corona-Dekrets. Dieser habe unmissverständlich jede Tätigkeit verboten, die sexuelle Beziehungen ermögliche. Deshalb hatten sie keinen Zweifel daran, dass das Lokal unter das Verbot fiel und der Eigentümer gegen die Anordnung verstoßen hatte. Aus Sicht des Gerichts war die Geldstrafe damit gerechtfertigt.

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