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Prozess gegen im Dezember freigesprochene Dschihadisten auf Mallorca wird wiederholt

Den sechs Angeklagten war vorgeworfen worden, junge Muslime durch YouTube-Videos zur Unterstützung des sogenannten Islamischen Staates angestachelt und einen Anschlag auf der Insel geplant zu haben

Die sechs Angeklagten in Madrid.

Die sechs Angeklagten in Madrid. / EFE / FERNANDO VILLAR

Der Prozess gegen mutmaßliche Mitglieder einer dschihadistischen Zelle auf Mallorca muss neue aufgerollt werden. Die sechs Männer sind der terroristischen Indoktrinierung und Rekrutierung beschuldigt und waren zunächst freigesprochen worden. Die mutmaßlichen Dschihadisten sollen zudem von Inca aus einen Anschlag geplant haben. Nun hat der Nationale Gerichtshof in Madrid entschieden, den Prozess vor einer anderen Kammer zu wiederholen.

Das Berufungsgericht gab damit einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft statt. Diese hatte kritisiert, dass das Gericht zentrale Beweise nicht ausreichend gewürdigt habe. Konkret geht es um abgehörte Telefongespräche, deren Inhalt in der Urteilsbegründung nicht berücksichtigt worden sei.

Im Dezember 2025 freigesprochen

Die sechs Angeklagten waren im Dezember 2025 vom Nationalen Gerichtshof freigesprochen worden, obwohl die Staatsanwaltschaft Haftstrafen zwischen fünf und acht Jahren gefordert hatte. Unter ihnen befindet sich auch ein in der muslimischen Gemeinschaft in Inca bekannter salafistischer Prediger, der durch Videos auf YouTube Aufmerksamkeit erlangt hatte.

Im ersten Verfahren sah das Gericht es als erwiesen an, dass die Angeklagten ein dreiteiliges fiktionales Video namens "Toufik ging nach Syrien" produziert und in sozialen Netzwerken veröffentlicht hatten. Darin erzählten sie die fiktive Geschichte eines jungen Mannes, der auf Mallorca lebt und sich von seinem aus ihrer Sicht sündigen Leben abwendet, um sich dem Islamischen Staat anzuschließen. Die Angeklagten sollen bei den Dreharbeiten dieser Videos als Darsteller mitgewirkt haben. Die Verteidiger betonten vor Gericht wiederholt, es handle sich um Fiktion, die nicht die Realität widerspiegle oder dokumentarisch sei.

Berufungsgericht sieht Lücken in der Beweiswürdigung

Auch das Berufungsgericht kam zu dem Schluss, dass allein das Video keinen eindeutigen Beleg für Indoktrinierung liefert. Dennoch folgte es der Argumentation der Staatsanwaltschaft, dass die Gesamtbewertung der Beweise unvollständig gewesen sei. Vor allem die nicht berücksichtigten Telefonmitschnitte könnten das Video in einen anderen Zusammenhang stellen und Aufschluss über die Absichten der Angeklagten geben.

In der jüngsten Entscheidung heißt es, dass diese Gespräche möglicherweise den Kontext liefern, um die Bedeutung des Videos und die Zielsetzung der Angeklagten besser einzuordnen. Deshalb ordnete das Gericht eine Neuverhandlung vor einer anderen Kammer an. /sw

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