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Fast 1.000 Euro Strafe fürs Singen auf der Plaça Major: Warum ein Musiker um das Bußgeld herumkam

Die Stadt Palma hat eine Geldstrafe von 917,23 Euro gegen eine Studentengruppe aus Valencia aufgehoben, nachdem diese auf der Plaça Major ohne Genehmigung musiziert hatte

Die Plaça Major in Palma.

Die Plaça Major in Palma. / Nele Bendgens

Die Stadt Palma hat eine Geldstrafe von 917,23 Euro gegen eine Studentengruppe aus Valencia aufgehoben, die auf der Plaça Major musiziert hatte. Die sogenannten „Tunos“ – traditionelle studentische Musikgruppen – waren im Sommer 2024 aufgetreten, obwohl dafür eine Genehmigung nötig gewesen wäre. Nach einem Einspruch und Hinweisen auf Verfahrensfehler hat das Rathaus den Bescheid nun zurückgenommen und die Rückzahlung eines bereits gepfändeten Betrags eingeleitet.

Die fünfköpfigen Gruppe aus einem Ort nahe Valencia war wegen eines Auftritts auf der Terrasse eines Lokals an der Plaça Major belangt worden. Grundlage war die städtische Verordnung, die Straßenmusik nur mit einem speziellen Ausweis und in ausgewiesenen Zonen erlaubt.

Die Betroffenen wollten gegen die Strafe vorgehen, warteten aber vergeblich auf eine offizielle Zustellung. Weder erreichte sie ein Bescheid, noch konnten sie diesen über das spanische Amtsblatt (BOE) ausfindig machen. Der Fall blieb daher zunächst liegen.

Pfändung trotz fehlender Zustellung

Monate später erhielt einer der Musiker überraschend Post von der Steuerbehörde der Balearen. Darin wurde nicht nur die Geldstrafe aufgeführt, sondern auch ein Zuschlag wegen Nichtzahlung. Nach eigenen Angaben hatte er zuvor keinerlei formelle Mitteilung über das Verfahren erhalten. Ein anschließender Einspruch beim Rathaus blieb unbeantwortet.

Ein halbes Jahr später folgte schließlich eine weitere Mitteilung mit der Androhung einer Pfändung von Steuerrückerstattungen. Das Schreiben war laut Betroffenem weder unterschrieben noch detailliert aufgeschlüsselt, nannte aber den Gesamtbetrag von 917,23 Euro, darunter 150 Euro Säumniszuschläge.

Erst nach Einschaltung der Bürgerbeauftragten von Palma, Anna Moilanen, kam Bewegung in den Fall. Moilanen forderte Anfang März 2026 Informationen von der Stadtverwaltung an. Zwei Wochen später räumte das Rathaus ein, dass der Musiker tatsächlich nie ordnungsgemäß über das Verfahren informiert worden war.

Daraufhin hob die Stadt die Strafe auf und leitete die Rückzahlung des gepfändeten Geldes ein. Die Bürgerbeauftragte sprach von einer ungewöhnlich schnellen Lösung, die „angesichts üblicher Verwaltungsabläufe fast als rekordverdächtig“ gelten könne. /slr

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