MZ-Exklusiv: Gericht auf Mallorca gibt Anzeige von Collien Fernandes gegen Christian Ulmen an Deutschland ab
Richterin in Palma hält spanische Justiz nicht für zuständig. Der MZ liegt ihre Entscheidung vor. Das sind ihre wichtigsten Argumente

Collien Fernandes zeigte ihren Ex-Mann Christian Ulmen in Palma an. / dpa
Im Fall Collien Fernandes gegen Christian Ulmen gibt es auf Mallorca eine erste Entscheidung. Wie die MZ am Montag (13.4.) exklusiv erfuhr, folgt das Gericht in Palma der Argumentation der Verteidigung und der Staatsanwaltschaft. "Die Zuständigkeit der spanischen Gerichte lässt sich nicht aufrechterhalten", heißt es in dem Beschluss, der der MZ vorliegt und auf den 8. April datiert ist.
Der Fall wird dadurch an die deutschen Behörden abgegeben. Die Anwälte von Collien Fernandes können gegen die Entscheidung aber noch Einspruch einlegen. MZ-Informationen zufolge werden sie das auch tun und gegebenenfalls vor das Oberlandesgericht ziehen.
Collien Fernandes hatte Christian Ulmen am 2. Dezember auf Mallorca wegen Identitätsanmaßung, Verletzung von Geheimnissen, öffentlicher Beleidigung, fortgesetzter Misshandlung und schweren Drohungen angezeigt und diese Vorwürfe anschließend in einem "Spiegel"-Bericht öffentlich gemacht. Für Christian Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Fernandes sieht in Deutschland "gesetzliche Schutzlücken" und wirft der deutschen Justiz insbesondere bei Fällen digitaler Gewalt Untätigkeit vor.
Warum der Fall an Deutschland abgegeben wird
"Bei der Prüfung der umfangreichen, von der anzeigenden Partei vorgelegten Beweise erweist sich die Verbindung, die der Fall mit Deutschland aufweist, als offensichtlich", heißt es im Beschluss des Gerichts in Palma. Die deutsche Gerichtsbarkeit sei deswegen in einer "privilegierten Position, die von ihr bereits eingeleiteten Ermittlungen fortzusetzen".
Fernandes hatte zuerst im November 2024 in Berlin Anzeige gegen Unbekannt wegen der Erstellung sogenannter Deepfakes gestellt. Der Fall ging dann an die Staatsanwaltschaft Itzehoe, die die Ermittlungen zunächst einstellte, nach den zahlreichen Medienberichten der vergangenen Wochen aber wieder aufnehmen wollte. Derzeit wird geprüft, ob die Ermittlungsbehörden in Potsdam den Fall übernehmen.
Sowohl bei der Klägerin als auch beim Angeklagten handelt es sich um deutsche Staatsangehörige, betont die Richterin in Palma. Die "wesentlichen Tatsachen, die die Einreichung der Anzeige veranlassen, wurden mutmaßlich auf deutschem Hoheitsgebiet begangen oder über digitale Plattformen, die auf Deutsch veröffentlichen, verbreitet."
Die benannten Zeugen seien zudem deutsche Staatsangehörige, in Deutschland ansässig und sprächen Deutsch. Sämtliche vorgelegten Gespräche müssten aus dem Deutschen übersetzt werden, da keine der Parteien Spanisch spreche, heißt es in dem Beschluss. Zudem habe die Klägerin in erster Linie in Deutschland "den Status einer Person des öffentlichen Lebens inne, und dort könnten folglich ihr Ruhm, ihre Ehre und ihr Ansehen durch den Inhalt beeinträchtigt werden, der mutmaßlich verbreitet worden sein soll."
Was das Gericht auf Mallorca zu den einzelnen Anklagepunkten sagt
In dem 13-seitigen Beschluss nimmt die Richterin auch Bezug zu den einzelnen Anklagepunkten. In ihrer Anzeige hatte Fernandes unter anderem einen Vorfall vorgebracht, bei dem Ulmen im Januar 2023 auf Palma gewalttätig geworden sein soll und der einen Polizeinsatz zur Folge hatte. Das anschließende Schnellverfahren war allerdings eingestellt worden, auch Fernandes hatte die Anzeige nicht weiterverfolgt.
Die Richterin sieht jedoch offenbar nicht genügend Anhaltspunkte für "fortgesetzte Misshandlungen" auf spanischem Boden. "Die Schwere der mutmaßlichen Bedrohungen, die sich in Österreich und in Deutschland zugetragen haben sollen, ist keinesfalls geringer als die derjenigen, die sich in Spanien zugetragen haben sollen", heißt es in dem Beschluss. Sich vor diesem Hintergrund auf mutmaßliche Vorfälle auf Mallorca zu konzentrieren, sei nicht anderes als "willkürlich" und auf die Wahl eines für die Anklage geeigneteren Gerichtsstandes ausgerichtet.
Mutmaßliche Straftaten schon lange vor Umzug nach Mallorca
Zumal die mutmaßlichen Straftaten über einen langen Zeitraum begangen worden sein sollen. Laut der Anzeige von Fernandes soll es bereits im Jahr 2011, also weit vor dem Umzug des damals noch unverheirateten Ehepaars nach Palma, zu einer Misshandlung gekommen sein.
Auch "der Umstand, dass die Parteien am Ende der Beziehung möglicherweise vorübergehend auf Mallorca gewohnt haben könnten oder gegebenenfalls neben dem deutschen Wohnsitz einen weiteren Wohnsitz auf Mallorca gehabt hätten", ändere nichts daran, dass die mutmaßlich Kampagne digitaler Gewalt gegen Fernandes in Deutschland stattfanden und dort verbreitet wurden.
Trotz vieler Deutscher auf Mallorca ist die Insel nicht Deutschland
Dass diese "Kampagne" auch in Spanien Wirkung zeigen könnte, da es schließlich auf Mallorca offenkundig eine große deutschsprachige Gemeinschaft gibt, wie die Anwälte der Schauspielerin eingewandt haben sollen, lehnt die Richterin als Argument ab. "Eine solche Argumentation entbehrt jeglicher Tragfähigkeit, um die Zuständigkeit der spanischen Gerichte zu begründen", schreibt sie. "Frau Collien ist in Deutschland eine weithin anerkannte Persönlichkeit, während ihr in Spanien eine solche öffentliche Relevanz fehlt."
Selbst wenn Fernandes seit dem Umzug ihren "gewöhnlichen und tatsächlichen Aufenthalt" auf Mallorca gehabt haben sollte - die Richterin hält das nicht für erwiesen - reiche das nicht, um den spanischen Gerichtsstand zu rechtfertigen. Auch gebe es keine Indizien dafür, dass die Staatsanwaltschaft Itzehoe ihre "Zuständigkeit nicht ausüben kann oder will", was unter Umständen die Übernahme des Falls durch die spanische Justiz rechtfertigen könnte.
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