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Homophobe Attacken auf Deutsche an FKK-Bucht auf Mallorca: Schwulenhasser muss ins Gefängnis

Die Vorfälle ereigneten sich im Jahr 2024. Der Täter griff seine Opfer brutal und unvermittelt an

Der Täter gestand die Attacken vor Gericht.

Der Täter gestand die Attacken vor Gericht. / M.O.I.

Ein Mann ist am Dienstag (14.4.) wegen zweier brutaler homophober Angriffe an der FKK-Bucht El Mago auf Mallorca zu vier Jahren und sieben Monaten Haft verurteilt worden. Der Täter bekannte sich vor dem Landgericht in Palma des versuchten Tötungsdelikts und der Körperverletzung für schuldig. In beiden Fällen wertete das Gericht die Diskriminierung wegen der sexuellen Orientierung als strafverschärfender Umstand. Strafmildernd wurde berücksichtigt, dass der Mann die Opfer vor dem Prozess mit 25.000 beziehungsweise 3.000 Euro entschädigt hatte. Bei den beiden Opfern handelt es sich um Deutsche.

Der erste Angriff ereignete sich am Nachmittag des 29. August 2024. Der 31-jährige Angeklagte näherte sich einem Mann, der sich zum Urinieren in einen abgelegenen Bereich des Strandes begeben hatte. Zunächst schlug er ihm mit der Faust ins Gesicht, anschließend mit einem großen Stein auf den Kopf. Als das Opfer benommen zu Boden ging, zog der Angreifer einen Hammer aus seinem Rucksack und schlug damit auf den Körper des Deutschen ein. Danach flüchtete er. Das Opfer musste mit schweren Verletzungen in ein Krankenhaus gebracht werden.

Drei Wochen später, am 20. September, griff der Mann am selben Strand ein weiteres Opfer an. Der Betroffene hielt sich mit seinem Ehemann auf einem Weg oberhalb des Strandes auf, wo beide Fotos machten. Der Angeklagte schlug ihm in den Nacken, sodass er das Gleichgewicht verlor, und stieß ihn einen etwa zehn bis zwölf Meter hohen Abhang hinunter. Das Opfer erlitt schwere Verletzungen und wurde in eine Klinik in Palma gebracht.

Seit der Festnahme in U-Haft

Die Guardia Civil nahm den Mann kurz nach der zweiten Tat fest. Es handelt sich um einen jungen Mallorquiner aus Marratxí, der seitdem auf richterliche Anordnung in Untersuchungshaft sitzt. Die Staatsanwaltschaft hatte Strafen von insgesamt elfeinhalb Jahren Haft sowie Entschädigungen in Höhe von 20.888 und 3.487 Euro für Verletzungen, Folgeschäden und moralische Schäden gefordert.

Vor Beginn der mündlichen Verhandlung hinterlegte der Angeklagte das Geld zur Entschädigung der Opfer, woraufhin sich die Beteiligten auf einen Vergleich einigten. Schließlich akzeptierte er eine Strafe von drei Jahren und fünf Monaten Haft wegen versuchten Totschlags sowie ein Jahr und zwei Monate wegen Körperverletzung. Nach seiner Haftentlassung darf sich der Verurteilte weder den Geschädigten noch dem Tatort nähern. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.

So schilderte der Partner eines der Opfer die Attacke

Kurz nach dem Bekanntwerden der Taten hatte der Partner des ersten Opfers gegenüber der MZ den Tathergang geschildert. Es sei nicht das erste Mal gewesen, dass das Opfer und sein Freund den Täter am Strand gesehen hätten. "Bei unseren anderen Besuchen an der Playa del Mago war er häufig da. Er verhielt sich immer sehr auffällig. Manchmal kam er, blieb zehn Minuten und fuhr dann wieder weg, um kurz darauf dann doch wiederzukommen. Häufig hat er seine Badehose an- und wieder ausgezogen. Es war immer ein Hin und Her. Außerdem war er schon durch seine muskulöse Statur sehr auffällig. Zudem trug er, auch am Tag der Attacke, immer einen Strohhut." Kontakt habe man aber nie mit dem Mann gehabt.

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