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Zufahrtsbeschränkungen für die Halbinsel Formentor treten in Kraft: So kommen Sie jetzt noch zum Leuchtturm und zu den Stränden

Ab Freitag (15.5.) nutzt man besser die TIB-Busse

Ist ein beliebtes Ausflugsziel: der Leuchtturm am Cap Formentor.

Ist ein beliebtes Ausflugsziel: der Leuchtturm am Cap Formentor. / DGT

Das zeitweilige Zufahrtsverbot für Privatautos auf der beliebten Halbinsel Formentor tritt am Freitag (15.5.) in Kraft. Der Zeitraum der Sperrung für den Individualverkehr geht in diesem Jahr bis zum 18. Oktober, einem Sonntag.

Private Pkw ohne ausdrückliche Genehmigung dürfen dann zwischen 10 Uhr und 22 Uhr nicht die komplette Halbinsel befahren.

2025 galten die Beschränkungen vom 1. Juni bis 31. Oktober. Wenn es nach dem Rathaus von Pollença ginge, könnten die Beschränkungen schon ab April gelten. Jahr für Jahr, so die Verantwortlichen, kommt es schon in diesem Monat zu Staus und Chaos.

Chaotische Szenen am Cap Formentor (hier auf einem Archivbild).

Chaotische Szenen am Cap Formentor (hier auf einem Archivbild). / Manu Mielniezuk

Diese Regeln gelten für die verschiedenen Abschnitte

Auch 2026 gibt es erneut zwei Abschnitte: Betroffen ist etwa der vom Hafen von Pollença bis zum Strand von Formentor. Hier dürfen Fahrzeuge nur dann passieren, wenn auf dem großen Parkplatz, der von der Stadtverwaltung Pollença betrieben wird, noch freie Plätze sind. Eine Leuchttafel am letzten Kreisverkehr in Richtung Formentor in Port de Pollença zeigt die verfügbaren Kapazitäten an.

Sobald der Parkplatz voll ist, wird der Zugang gesperrt, und die Durchfahrt ist nur noch für Busse, Rettungskräfte und autorisierte Fahrzeuge erlaubt. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen Anwohner, Fahrzeuge, die Personen mit eingeschränkter Mobilität transportieren, sowie andere berechtigte Fahrzeughalter mindestens drei Werktage im Voraus per E-Mail an formentor@dgt.es Kontakt mit der Verkehrsbehörde (DGT) aufnehmen.

Die beiden betroffenen Streckenabschnitte.

Die beiden betroffenen Streckenabschnitte. / DGT

Den anderen Abschnitt, zwischen dem Strand und dem Leuchtturm von Formentor, dürfen nur die TIB-Busse und zugelassenen Fahrzeuge befahren. Damit sind Anwohner, Fahrräder, Rettungsdienste, Gelegenheitsreisebusse, Taxis und Fahrzeuge, die Personen mit eingeschränkter Mobilität transportieren, gemeint.

Die Verkehrsbehörde (DGT) weist darauf hin, dass Fahrzeuge, die ohne Genehmigung auf den beiden genannten Abschnitten unterwegs sind, mit Sanktionen belegt werden.

Shuttlebus-Haltestellen

Wie jedes Jahr werden Shuttlebusse mit Haltestellen an verschiedenen Orten eingerichtet. Die Linie 334 wird erneut die Strecke zwischen Alcúdia und Port de Pollença und Formentor bedienen. Auf der Halbinsel Formentor werden Haltestellen am Mirador del Colomer, am Strand von Formentor, in Cala Figuera–Cala Murta und am Leuchtturm von Formentor eingerichtet. Entlang der Straße Ma-2200 wird es in Richtung der Halbinsel Formentor wie schon im vergangenen Jahr drei Haltestellen geben: Port de Pollença, Bóquer und Can Singala.

Die besagten Bushaltestellen.

Die besagten Bushaltestellen. / DGT

2025 wurden während der fünfmonatigen Sperrzeit fast 300.000 Fahrzeuge gezählt, wobei insgesamt 2.314 Strafen (etwa 15 Bußgelder pro Tag) wegen unbefugten Betretens des Leuchtturmgeländes verhängt wurden.

Alle Informationen zu den diesjährigen Beschränkungen finden Sie unter diesem Link und auch hier.

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