Tochter unter Drogen gesetzt und vergewaltigt: Gericht verurteilt Vater zu siebeneinhalb Jahren Haft
Der Mann handelte mit seinen Anwälten einen Deal aus. Er gestand die Tat vor der Richterin

Der Angeklagte - rechts auf der Anklagebank - gestand die Tat. / Marcos Ollés
Ein Gericht auf Mallorca hat am Montagmorgen (27.4.) einen Mann zu siebeneinhalb Jahren Haft verurteilt, der seine Tochter über lange Zeit sexuell nötigte und schließlich vergewaltigte. Die Anwälte handlten vor dem Urteil einen Deal aus.
Die sexuelle Nötigung begann im Jahr 2019, als die chinesische Familie Gäste zu Besuch hatte. Der Vater nutzte es aus, mit seiner damals neunjährigen Tochter in einem Bett zu schlafen, um sie zu befummeln. Er forderte sie auf, niemanden davon zu erzählen.
Monate später bot der Vater seiner Tochter Geld für eine Massage an. Er masturbierte vor ihr. In der darauf folgenden Zeit kam es immer wieder zu sexuellen Avancen. Im Gegenzug bot der Mann dem Kind seine Kreditkarte ein, um online Klamotten kaufen zu können.
Beruhigungsmittel unters Essen gemischt
Am 21. August 2024 gipfelten die Straftaten in einer Vergewaltigung. Der Vater mischte seiner Tochter ein starkes Beruhigungsmittel unters Essen und Trinken. Die Minderjährige klagte über Schwindel. Der Mann folgte ihr aufs Zimmer und vergewaltigte sie.
Eltern der Freundin stürmten die Wohnung
Die Jugendliche berichtete ihren Freundinnen von dem Vorfall, die ihren Eltern Bescheid gaben. Diese handelten sofort, stürmten die Wohnung der Familie und riefen die Polizei. Die Beamten nahmen den Vater fest, der seitdem im Gefängnis sitzt.
Die Tochter hat schwere Traumata durch die sexuellen Attacken erlitten. Experten gehen davon aus, dass sich die Jugendliche in psychologische Behandlung begeben muss.
Die Staatsanwaltschaft hatte den Vater wegen zweier sexueller Straftaten angeklagt und anfänglich 21 Jahre Haft gefordert. Der Angeklagte zeigte sich vor Gericht geständigt. Durch den Deal sank die Zeit der Haftstrafe. Der Mann entschädigte seine Tochter zudem mit 60.000 Euro. Er darf sich ihr künftig nicht mehr nähern.
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