Weil die Tat "nur kurz andauerte": Vergewaltiger auf Mallorca kommt mit Mindeststrafe davon
Nach einer Party auf Mallorca schlich sich ein Mann ins Schlafzimmer einer schlafenden Frau und vergewaltigte sie. Vor Gericht bestritt er die Tat – doch DNA-Spuren und Zeugenaussagen belasteten ihn

Der Verurteilte während der Gerichtsverhandlung in Palma. / M.O.I.
Ein Gericht in Palma hat einen Mann, der auf Mallorca eine Frau vergewaltigt hat, nur zu einer Mindeststrafe verurteilt. Sechs Jahre lang muss er ins Gefängnis, laut Strafgesetzbuch hätten es auch bis zu zwölf Jahren sein können. Die Begründung des Gerichts: Die Vergewaltigung sei nur "kurz" gewesen.
Ins Schlafzimmer geschlichen
Die Tat ereignete sich am frühen Morgen des 30. Juli 2023 in der Wohnung, in der das Opfer mit seiner Partnerin zusammenlebte. In jener Nacht feierten sie eine Party, bei der etwa zehn Gäste anwesend waren, darunter der Angeklagte, ein 40-jähriger Mann. Nach dem Ende der Feier ging die Frau zusammen mit ihrer Freundin in ihr Zimmer. Sie schlief ein, da es fünf Uhr morgens war, sie müde war und alkoholische Getränke konsumiert hatte, "Umstände, die dem Angeklagten allesamt bekannt waren", wie es im Urteilsspruch heißt.
Der Mann, der sich mit seiner Partnerin noch in der Wohnung der beiden Frauen befand, betrat alleine das Schlafzimmer der Geschädigten, zog ihr die kurze Hose und die Unterwäsche herunter und legte sich ohne Zustimmung der Frau auf sie und drang "kurz" in sie ein, wie es heißt. Als die Frau "erschrocken" aufwachte, sich aufrichtete und zu weinen begann, verließ der nun Verurteilte überstürzt das Zimmer.
"Vollkommen unglaubwürdig"
Das Opfer erstattete Anzeige bei der Nationalpolizei, die Ermittlungen einleitete. Unter anderem untersuchten sie die Unterwäsche der Frau, in der DNA des Beschuldigten gefunden wurde. Der Mann wurde einen Monat später festgenommen.
In der Gerichtsverhandlung bestritt der Mann alle Vorwürfe. Nach seiner Version habe er nach der Feier lediglich das Opfer in ihr Zimmer begleitet, weil sie sehr betrunken gewesen sei. Das Gericht maß seiner Aussage keinerlei Glaubwürdigkeit bei, im Gegensatz zur "vollkommen glaubwürdigen" Schilderung des Opfers, das zudem durch die Aussagen weiterer Zeugen und die biologischen Beweise bestätigt wurde.
"Die verhandelten Taten weisen die unzweifelhafte Schwere auf, die jeder sexuellen Aggression innewohnt [...], doch muss berücksichtigt werden, dass die Handlung in ihrer Ausführung von sehr kurzer Dauer war", erklären die Richter, die in dem Fall keine erschwerenden Umstände sehen, um eine härtere Strafe zu verhängen. Zudem sei die sexuelle Aggression "fast unmittelbar nach dem Aufwachen des Opfers und dessen Reaktion" unterbrochen worden. /somo
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