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"Ich dachte, mein Leben sei in Gefahr": Frau in Cala Ratjada muss nach Messerangriff gegen Ex-Freund nicht ins Gefängnis

Der Mann soll gewaltsam in die Wohnung eingedrungen sein, bevor die Frau zustach. Die Staatsanwaltschaft erkannte Notwehr an und senkte die geforderte Strafe

Die Guardia Civil versiegelte nach dem Angriff den Tatort.

Die Guardia Civil versiegelte nach dem Angriff den Tatort. / Biel Capó

Marcos Ollés

Marcos Ollés

Eine Frau, die ihrem Ex-Freund in Cala Ratjada im Nordosten von Mallorca mit einem Messer in den Bauch gestochen hat, muss nicht ins Gefängnis. Darauf haben sich am Mittwoch (6.5.) Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor einem Gericht in Palma geeinigt.

Die Tat ereignete sich in der Nacht des 16. November 2022. Wie es in den Ermittlungsakten heißt, war die Frau, eine heute 38-jährige Polin, mit ihrem Ex-Partner in einer Bar in der Gegend gewesen. Dort sei es zu einem heftigen Streit gekommen.

Daraufhin soll er darauf bestanden haben, zu der Wohnung gehen, in der beide zusammenlebten, um seine verbleibenden Sachen zu holen. Doch die Frau ließ dies nicht zu. Sie kam vor ihm am Haus an und schloss sich in der Wohnung ein, wie aus den Ermittlungen der Guardia Civil hervorgeht.

Tür zerstört

Der Mann klingelte beharrlich an der Tür und schlug etwa 20 Minuten lang dagegen. Schließlich soll er den Ermittlungen zufolge den unteren Teil der Tür mit Tritten zerstört haben und sich durch das Loch in die Wohnung gezwängt haben. Die Frau schlug ihm daraufhin mit einem Messerschärfer auf den Kopf und stach ihm anschließend ein großes Küchenmesser in den Bauch.

Der Messerstich verursachte bei dem Mann sehr schwere Verletzungen, die den Dünndarm betrafen. Er musste ins Krankenhaus von Manacor gebracht werden. Die Angeklagte wurde wegen versuchten Totschlags festgenommen.

Die Staatsanwaltschaft und die Nebenklage warfen der 38-Jährigen daraufhin Körperverletzung mit dem erschwerenden Umstand der engen persönlichen Beziehung zu dem Opfer vor und forderten eine fünfjährige Haftstrafe sowie eine Entschädigung von bis zu 20.000 Euro. Nach mehreren Anläufen kamen die Staatsanwaltschaft und die Anwälte jedoch schließlich zu einer Einigung.

Aus Angst gehandelt

Demnach sehen es beide Seiten als erwiesen an, dass die Frau die Aggression aus der Angst heraus beging, der Mann werde sie angreifen, als er gewaltsam in das Haus eindrang. Die Frau beschränkte sich in ihrer Aussage als Angeklagte darauf, die Taten einzuräumen und bestätigte, dass sie aus „Furcht“ gehandelt habe. „Ich dachte, mein Leben sei in Gefahr“, so ihre Aussage vor Gericht. Die Staatsanwaltschaft ließ den Rechtfertigungsgrund der Notwehr gelten und senkte ihre Haftforderung auf eineinhalb Jahre.

Da die Strafe unter zwei Jahren liegt und die Verurteilte zudem keinerlei Vorstrafen aufweist, wird die Haftstrafe zur Bewährung ausgesetzt. Der einzige Streitpunkt war bis zuletzt die Zahlung der Entschädigung in Höhe von 7.000 Euro. Diese möchte der Geschädigte in einer einzigen Zahlung erhalten, während die Frau sie in Raten abzahlen will. Die Richterin wird in ihrem Urteil über diese Frage entscheiden. /somo

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