Ratten und Hantavirus-Gefahr: Wird das alte Gefängnis in Palma endgültig geräumt?
Die Stadt Palma hat sich trotz der Beschwerden einiger Bewohner für eine Räumung entschieden. Wann kann es so weit sein?

Beamten der Nationalpolizei bei einem Einsatz im alten Gefängnis im Januar. / B. Ramón
Nach monatelangem Hin und Her legt die Stadt Palma bei der Räumung des alten Gefängnisses einen weiteren Gang ein: Der Stadtrat von Palma hat am Mittwoch (6.5.) die Einwände von 45 der mehr als 200 Bewohner der ehemaligen Haftanstalt zurückgewiesen und die Rücknahme des Geländes beschlossen. Die Stadt setzt den Betroffenen eine Frist von maximal fünf Werktagen, um das Areal zu verlassen. Andernfalls werde das Rathaus eine richterliche Anordnung sowie „die Unterstützung der Sicherheitskräfte“ beantragen.
In der ehemaligen Haftanstalt leben Hunderte Menschen ohne Strom und Wasser. Immer wieder kam es zu Schlägereien, Bränden und anderen Vorfällen, was die Stadt dazu veranlasste, die Räumung des verlassenen Gebäudes in die Wege zu leiten. Das Gebäude befindet sich in ihrer Obhut. Die von der Stadt geforderte Räumung im März fand jedoch nicht statt, da einige Bewohner Einwände einlegten.
Wird es diesmal tatsächlich zur Räumung kommen?
Dieses Mal gilt das Szenario aber als wahrscheinlich. Die Stadt könnte ab kommender Woche den Gang vor Gericht einleiten. Wann eine entsprechende Anordnung umgesetzt werden könnte, lässt das Rathaus noch offen.
Die Entscheidung verweist auf den schlechten hygienischen und sicherheitstechnischen Zustand des früheren Gefängnisses. Besonders hervorgehoben wird das Risiko von Krankheiten im Zusammenhang mit der massiven Präsenz von Ratten. In dem juristischen Gutachten heißt es, das enge Zusammenleben zahlreicher Personen – offiziellen Zählungen zufolge 206, die Bewohner sprechen von bis zu 300 –, der Zustand der gesamten Anlage mit den täglich anfallenden Abfällen sowie die hohe Zahl an Nagetieren stellten „ein ernstes epidemiologisches Problem“ dar, das auch Menschen außerhalb des Geländes betreffen könne.
Ausdrücklich genannt wird unter anderem das Hantavirus, eine Infektion, die zuletzt wegen mehrerer Fälle auf einem Kreuzfahrtschiff in den Fokus geraten ist. Die Übertragung könne laut dem städtischen Dokument durch Bisse, Kratzer oder Parasiten an der Haut der Ratten erfolgen. Genannt werden außerdem Leptospirose, Salmonellose, Tularämie, muriner Typhus und sogar Pest. Der aktuelle Zustand des Geländes begünstige diese Risiken durch die hohe Dichte an Nagetieren sowie durch Müllansammlungen, Urin, mangelhafte Hygiene und fehlendes fließendes Wasser.
Die Stadt weist auch das zentrale Argument der Bewohner zurück, es gebe keine Wohnalternative. Laut Akte sei in keiner der vorgelegten Einwendungen erwähnt oder belegt worden, dass die Betroffenen jemals Sozialwohnungen oder finanzielle Hilfen für Wohnraum beantragt hätten. Die Stadt erklärt zudem, dass nur vier Personen aus dem erfassten Personenkreis eine offene Akte bei den städtischen Sozialdiensten haben. 172 Personen seien dort nie betreut worden, weil sie dies nicht ausdrücklich beantragt hätten.
Gleichzeitig kann die Stadt den Menschen keine langfristige Bleibe anbieten. Beim ersten Räumungsversuch im März bat sie NGOs, Kirche und Hafengemeinde um Kooperation, um eine Unterkunft für die Bewohner der Haftanstalt zu ermöglichen – ohne Erfolg.
Über 250.000 Euro für Zugangsbewachung
Hinzu kommen die Kosten für die Kontrolle des Areals. Dem Bericht zufolge hat die Zugangsbewachung zwischen dem 22. Februar und dem 26. April bereits 259.757,68 Euro gekostet, im Schnitt mehr als 4.100 Euro pro Tag. Dazu kommen seit Januar 2025 knapp 78.000 Euro für Einsätze der Feuerwehr.
Das Gutachten stellt außerdem klar, dass eine mögliche Schutzbedürftigkeit einzelner Besetzer die Verwaltungsmaßnahme nicht grundsätzlich verhindert. Unter Verweis auf die Rechtsprechung heißt es, die Tatsache, dass in einer zwangsweise zu räumenden Unterkunft besonders vulnerable Personen lebten, sei kein absolutes Hindernis für die Genehmigung des Zutritts.
Der Beschluss der Stadt ist eindeutig: Alle Betroffenen werden aufgefordert, die Module der alten Haftanstalt innerhalb von fünf Werktagen nach Zustellung der Entscheidung zu räumen. Verlassen sie das Gelände nicht fristgerecht, kann die Stadt die Zwangsvollstreckung einleiten, Polizeihilfe beantragen und Zwangsgelder verhängen.
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