Mord, weil kein Bier im Haus war: Prozessbeginn gegen Mann, der eine Schweizerin auf Mallorca tötete
Der Vorfall ereignete sich im September 2024 in Colònia de Sant Jordi

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht. / B. Ramon
Am Oberlandesgericht in Palma hat am Freitag (8.5.) der Prozess gegen einen Mann begonnen, der im September 2024 seine Schwiegermutter zu Tode geprügelt haben soll. Bei dem Opfer handelt es sich um die Schweizer Rentnerin Erika R. Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Gefängnis für den 47 Jahre alten Portugiesen. Zudem soll er die Tochter mit 150.000 Euro entschädigen. Letztere tritt als Nebenklägerin auf. Sie fordert lebenslange Haft für den Mann, der mehr als zwei Jahrzehnte lang ihr Partner gewesen war. Zudem fordert sie eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro.
Die beiden Anklageparteien schildern den Ablauf der Ereignisse übereinstimmend. Nach ihren vorläufigen Schlussfolgerungen griff der Angeklagte, der 47-jährige Portugiese Vitor Aníbal T.M., das damals 74 Jahre alte Opfer Erika R. am 25. September 2024 auf der Veranda ihres Hauses in Colònia de Sant Jordi an. Der Beschuldigte schubste die Seniorin zu Boden und versetzte ihr „starke und zahlreiche Tritte mit der Ferse gegen den Kopf, mindestens 15 Minuten lang“. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Tatort. Die Guardia Civil kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte die Tat beging, weil kein Bier im Haus war. In ihrem Eingangsbericht erklärte die Staatsanwältin, der Mann habe während des Angriffs die Tochter des Opfers angerufen, „damit sie die Schreie hörte“. „Er ist das personifizierte Böse“, sagte sie.
Konfliktreiche Beziehung
Der Mann, der bereits mehrfach wegen Gewaltdelikten verurteilt worden war, führte eine konfliktreiche Beziehung mit seiner Ex-Freundin und deren Mutter. Seine frühere Partnerin hatte im Juni 2023 Anzeige wegen Misshandlung erstattet, bestätigte ihre Aussage vor Gericht jedoch nicht, sodass der Mann schließlich freigesprochen wurde. Die Beziehung des Paares hatte 22 Jahre gedauert und war bereits seit einiger Zeit beendet, doch die drei lebten weiterhin gemeinsam in einem Landhaus am Rand von Colònia de Sant Jordi, weil er sich weigerte auszuziehen. Kurz vor dem tödlichen Angriff erstattete die Frau erneut Anzeige, woraufhin der Mann in das umfassende Überwachungssystem für Fälle geschlechtsspezifischer Gewalt aufgenommen wurde; das Risiko wurde als mittel eingestuft.
Nach seiner Verhaftung kurz nach der Tat erklärte der Angeklagte gegenüber dem Haftrichter, er könne sich nicht an den Vorfall erinnern. Seine Verteidigung bestreitet die Schuld ihres Mandanten und fordert Freispruch. /pss
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