Prozess um Mord an Schweizer Rentnerin: Angeklagter pöbelt und wird des Saales verwiesen
Der Angeklagte ist mit der Arbeit seines Pflichtverteidigers nicht zufrieden und möchte den Anwalt wechseln

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht. / B. Ramon
Eklat im Prozess um den Mord an einer Schweizer Rentnerin in Colònia de Sant Jordi. Zu Beginn des zweiten Tags der mündlichen Verhandlung ist der Angeklagte am Montagmorgen (11.5.) zwischenzeitlich des Saales verwiesen worden. Der 47-Jährige unterbrach mehrfach die Sitzung und machte geltend, sein Recht auf Verteidigung sei verletzt worden.
Er sei mit der Arbeit des Pflichtverteidigers nicht einverstanden und wolle den Anwalt wechseln. Der Richter erklärte ihm, dass seine Beschwerden bereits eingegangen und von der Anwaltskammer zurückgewiesen worden seien. Der Angeklagte beschwerte sich jedoch weiter.
Der Richter wies ihn mehrfach darauf hin, dass seine Aussage am Mittwoch stattfinden werde, dass der Angeklagte schweigen und den Verlauf der Verhandlung verfolgen müsse. Als dies nicht fruchtete, verwies er den Beschuldigten des Saales, damit die Verhandlung beginnen konnte. Nachdem der mutmaßliche Mörder einige Minuten in den Zellen des Gerichtsgebäudes unter Bewachung der Nationalpolizei verbracht hatte, kehrte er in den Saal zurück.
So schildert die Guardia Civil den Tatort
Der erste Zeuge, der aussagte, war ein Beamter der Guardia Civil, der zu den ersten gehörte, die am Tatort eintrafen. „Wir fanden zwei Personen vor. Der Angeklagte war blutverschmiert, und das Opfer lag bäuchlings auf dem Boden, ohne Lebenszeichen. Sie hatte tödliche Verletzungen erlitten, einen deformierten Schädel und Verlust von Hirnmasse“, sagte er.
Der Beschuldigte habe keine Anzeichen gezeigt, betrunken oder unter Drogeneinfluss zu stehen, und habe auch keine Verletzungen gehabt. Ein weiterer Beamter berichtete, der Mann habe gesagt: „Ich war es nicht, ich war nicht da.“ Er wurde sofort festgenommen und habe zu keinem Zeitpunkt nach dem Zustand seiner Schwiegermutter gefragt.
Getötet, weil kein Bier im Haus war
Der Fall ereigneten sich am Nachmittag des 25. September 2024 auf dem Anwesen in der Colònia de Sant Jordi, auf dem der Angeklagte mit seiner ehemaligen Schwiegermutter und seiner Ex-Partnerin zusammenlebte. Der Beschuldigte schubste die Seniorin zu Boden und versetzte ihr „starke und zahlreiche Tritte mit der Ferse gegen den Kopf, mindestens 15 Minuten lang“. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Tatort. Die Guardia Civil kam zu dem Schluss, dass der Angeklagte die Tat beging, weil kein Bier im Haus war. In ihrem Eingangsbericht erklärte die Staatsanwältin, der Mann habe während des Angriffs die Tochter des Opfers angerufen, „damit sie die Schreie hörte“. „Er ist das personifizierte Böse“, sagte sie.
Die Staatsanwaltschaft fordert 20 Jahre Gefängnis für den 47 Jahre alten Portugiesen. Zudem soll er die Tochter mit 150.000 Euro entschädigen. Letztere tritt als Nebenklägerin auf. Sie fordert lebenslange Haft für den Mann, der mehr als zwei Jahrzehnte lang ihr Partner gewesen war. Zudem fordert sie eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro.
Abonnieren, um zu lesen
- Ein Sexsymbol der 80er, die schönste Frau der Welt und deutsche TV-Stars: So war die Marcel Remus-Party auf Mallorca
- Mallorcas Rettungsschwimmer schlagen Alarm: „Lage an Calviàs Küste ist untragbar“
- Tragödie auf Mallorca: Zwei Menschen sterben bei Wohnhausbrand in der Urlauberhochburg Magaluf
- Playa-Unternehmer Carlos Lucio kauft weiter die legendäre Bierstraße auf Mallorca auf
- Tragödie auf Mallorca: Defekter Kühlschrank soll tödlichen Brand in Magaluf ausgelöst haben
- Dramatischer Rettungseinsatz an der Playa de Palma: Deutscher ertrinkt beinahe in Hotelpool
- Mietwagen-Schock auf Mallorca: Preise steigen um mehr als ein Drittel
- Trotz Protesten von Anwohnern und Denkmalschützern: Abriss einer historischen Villa in Palma hat begonnen
