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Prozess um Mord an Schweizer Rentnerin: Staatsanwaltschaft erhöht die Haftforderung

Der Angeklagte Vitor Aníbal T. gibt an, sich nicht an die Tat erinnern zu können, bestreitet aber nicht seine Beteiligung

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht.

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht. / B. Ramon

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Marcos Ollés

Marcos Ollés

Im Prozess um den Mord an einer Schweizer Rentnerin im September 2024 hat am Mittwoch (13.5.) der Angeklagte Vitor Aníbal T. ausgesagt. Wie schon gegenüber dem Haftrichter nach seiner Festnahme, erklärte er, er wisse nicht, wie es zu der Tat gekommen sei. „Wenn ich es war, erinnere ich mich nicht daran“, sagte er. Laut seiner Aussage war er sich seines Handelns nicht bewusst: „Ich hatte ein seltsames Gefühl, als käme ich aus einem Albtraum. Ich sah nach unten und bemerkte einen Blutklumpen.“ In Panik griff er laut eigenen Angaben zu seinem Handy, um die Polizei zu rufen.

Der Angeklagte räumte ein, dass seine Beziehung zum Opfer und zu dessen Tochter, seiner Ex-Partnerin, konfliktbeladen war. Er erklärte, die Schwiegermutter habe ihm signalisiert, das Haus verlassen zu sollen, obwohl sie wusste, dass er keinen anderen Aufenthaltsort hatte. Über seine Ex-Partnerin sagte er, sie sei „wie besessen“ gewesen und habe versucht, ihn einer „chemischen Kastration“ zu unterziehen, aber ohne ins Detail zu gehen. Am Tag des Verbrechens sei er betrunken gewesen: „Ich habe eine Flasche Rotwein und vier oder fünf Biere getrunken.“

Staatsanwaltschaft erhöht Haftforderung

Nach seiner Aussage kündigte die Staatsanwaltschaft an, die Haftstrafe von 20 auf 25 Jahre zu erhöhen. Die Nebenklage hält an der Forderung nach lebenslanger Haft fest. Die Verteidigung beantragt, mildernde Umstände wegen der starken Alkoholisierung zum Tatzeitpunkt gelten zu lassen. Während des Plädoyers unterbrach T. seinen Anwalt. Auf dessen Aussage, der Angeklagte solle freigesprochen werden, rief er: „Lüge!“, wurde jedoch vom Richter ermahnt. Der Anwalt argumentierte, dass keine Heimtücke vorliege.

Die Staatsanwältin betonte, dass das 74-jährige Opfer keine Möglichkeit hatte, sich zu verteidigen. Der Angeklagte habe "alles absichtlich“ getan und aus Grausamkeit gehandelt, indem er das Opfer 15 Minuten lang zu Tode trat. Die Anwältin der Tochter des Opfers betonte, der Angeklagte habe „grausam und besonders brutal“ gehandelt und eine sehr verletzliche Frau gefoltert. Sie machte zudem geltend, dass das Verbrechen aus „geschlechtsspezifischen Gründen“ begangen wurde: T. habe die Mutter getötet, um auch die Tochter zu bestrafen.

In seiner letzten Wortmeldung sagte T.: „Ich will Gerechtigkeit. Wenn ich es war, soll ich verurteilt werden, aber nicht wegen Mordes.“ Die Geschworenen kommen am Donnerstag zusammen, um über die Schuld des Angeklagten zu entscheiden.

Mord im September 2024

Der Fall ereigneten sich am Nachmittag des 25. September 2024 auf dem Anwesen in der Colònia de Sant Jordi, auf dem der Angeklagte mit seiner ehemaligen Schwiegermutter und seiner Ex-Partnerin zusammenlebte. Wie es heißt, schubste der Beschuldigte die Seniorin wohl zu Boden und versetzte ihr „starke und zahlreiche Tritte mit der Ferse gegen den Kopf, mindestens 15 Minuten lang“. Die Frau erlitt schwerste Verletzungen und starb noch am Tatort.

Die Staatsanwaltschaft fordert nun 25 Jahre Gefängnis für den 47 Jahre alten Portugiesen. Zudem soll er die Tochter mit 150.000 Euro entschädigen. Letztere fordert lebenslange Haft für den Mann, der mehr als zwei Jahrzehnte lang ihr Partner gewesen war. Zudem verlangt sie eine Entschädigung in Höhe von 300.000 Euro.

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