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Schweizerin auf Mallorca getötet, um sich an Ex zu rächen: Geschworenen stimmen für schuldig

Das Gericht muss nun das Strafmaß festlegen. Dem Portugiesen droht eine lebenslange Haftstrafe

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht.

Der Angeklagte am Freitag (8.5.) vor Gericht. / B. Ramon

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Marcos Ollés

Marcos Ollés

Ein Geschworenengericht auf Mallorca hat am Donnerstagabend (14.5.) den Portugiesen Vitor Aníbal T.M. des Mordes an einer Schweizer Rentnerin für schuldig befunden. Die Richter müssen nun das Strafmaß festlegen. Staatsanwaltschaft und Nebenklage hatten eine lebenslange Haft und 300.000 Euro Entschädigung gefordert.

Die Geschworenen sahen es als erwiesen an, dass der Angeklagte seine Ex-Schwiegermutter Erika R. hinterlistig mit Fußtritten ermordete, weil er "dadurch seine Ex-Partnerin bestrafen wollte", so das Urteil. Der Mann habe die "extreme Wehrlosigkeit" und angeschlagene Gesundheit der Rentnerin ausgenutzt, um den Mord zu begehen. Gerade diese Motive rechtfertigen die lebenslange Haft.

Der Tathergang

Der Portugiese ermordete die Schweizerin am 25. September 2024 auf deren Finca in Colònia de Sant Jordi, wo er wegen der Wohnungsnot weiterhin gemeinsam mit dem Opfer und deren Tochter lebte. Laut den Geschworenen warf der Mann die Rentnerin zu Boden und trat unzählige Male fest auf sie ein, bis sie tot war.

"Ich näherte mich der Mauer und sah, wie der Portugiese eine Frau trat", beschrieb ein Nachbar den Tathergang. "Mal verschwand er, kam danach aber direkt zurück und trat weiter zu. Es waren Schreie zu hören." 15 Minuten lang sei das gegangen.

Der Portugiese rief dabei sogar seine Ex an, damit sie das Leiden ihrer Mutter hören konnte. Die Polizei fand später Blutspuren an seinen Schuhen. Der rechte Fuß war von den vielen Tritten gar entzündet. "Der Angeklagte wählte den Ort aus und wusste, dass sich das Opfer nicht verteidigen kann", sagte der Sprecher des Geschworenengerichts. Der Mann habe die Frau zudem unnötig leiden lassen.

Alkohol spielte keine Rolle

Dass der Mann unter Alkoholeinfluss gehandelt habe, sah das Gericht nicht als erwiesen an. Eine Strafminderung ist deswegen nicht zu erwarten.

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